OLG Karlsruhe: Rechtsstreit um Schadensersatz wegen Neckargemünder Schulhausbrand – Haftung des Architekten bestätigt

Der u. a. für Bausachen zuständige 19. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat die Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten für den Schulhausbrand in Neckargemünd bestätigt. Im Juni 2003 kam es während einer Sanierungsmaßnahme im Schulzentrum der Stadt Neckargemünd bei Schweißarbeiten zu einem Großbrand mit Schäden in Millionenhöhe. Die Stadt Neckargemünd klagte in diesem Verfahren gegen den Architekten, der die Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude zu beaufsichtigen hatte. Weiterlesen…