LG München I: Keine Freistellung von Unterhaltspflichten für ohne Wissen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn

Am 2.5.2018 hat die Arzthaftungskammer des LG München I die Klage eines Vaters gegen die Ärzte auf Freistellung von den Unterhaltspflichten für seinen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn abgewiesen.

Tatbestand:

Der Kl. und seine damalige Ehefrau hatten bei der Bekl. Eizellen der Ehefrau mit Samenzellen des Kl. befruchtet. Ein Teil der Eizellen wurde dann – noch vor der Kernverschmelzung (sogenanntes Vorkernstadium) – eingefroren. Der Kl. hatte in diesen Vorgang zunächst schriftlich eingewilligt.

Kurz darauf eskalierten die Beziehungsprobleme und die Ehefrau fälschte die Unterschrift des Kl., um bei der Bekl. einen Eizellentransfer vornehmen zu lassen. Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein mehrere Monate später durchgeführter zweiter Versuch (mit wiederum gefälschter Unterschrift) führte zu Schwangerschaft, Geburt eines Kindes und Unterhaltsverpflichtungen. Weiterlesen…