OLG Stuttgart: Angabe „unterstützt das Immunsystem“ für Schmerzmedikament mit Vitamin-C-Beigabe kann unzulässige Werbung sein

Der 2. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat mit Berufungsurteil vom 8.6.2017 einen Arzneimittelhersteller zur Unterlassung einer Werbeaussage über ein Schmerzmittel, in dem Vitamin C enthalten ist, verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil des LG Ulm hat der Senat damit zugunsten des Kl. abgeändert. Weiterlesen…