BGH zum Filesharing über einen Familienanschluss
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internettauschbörsen befasst. Weiterlesen…
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Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internettauschbörsen befasst. Weiterlesen…
Haftungsrecht
Internet
Wohnungsinhaber muss volljährige Besucher oder Gäste nicht über Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen aufklären
UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
* Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung ist der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Mitglieder seiner Wohngemeinschaft oder seine volljährigen Besucher und Gäste, denen er das Passwort für seinen Internetanschluss zur Verfügung stellt, über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen aufzuklären und ihnen die rechtswidrige Nutzung entsprechender Programme zu untersagen. *
BGH, Urteil vom 12. 5. 2016 (I ZR 86/15, LG Hamburg)
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