Bundesregierung: Gesetzesentwurf über die Zwangsbehandlung von Betreuten

Eine Regelungslücke im Genehmigungsverfahren für lebenswichtige medizinische Zwangsbehandlungen von Personen, die selbst zu einer verantwortlichen Entscheidung nicht in der Lage sind, soll mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11240) geschlossen werden, der jetzt dem Bundestag zugegangen ist. Die Lücke war durch einen Beschluss des BVerfG vom 26. 7. 2016 (1 BvL 8/15) offenbar geworden. Es geht, wie die Bundesregierung ausführt, um betreute Personen, „die einer ärztlichen Maßnahme mit natürlichem Willen widersprechen, obgleich sie auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können“, die aber „ohne die medizinisch indizierte Behandlung einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden erleiden oder sogar versterben“. Weiterlesen…