BGH: Keine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus Garantievertrag durch gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

Haftungsrecht

Verjährung

Keine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus Garantievertrag durch gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

BGB § 213

* Zwei Ansprüche beruhen auf „demselben Grund“ i. S. v. § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchs­grund muss „im Kern“ identisch sein. Weiterlesen…

BGH: Anforderungen an die Entscheidung des Versicherers für die Beendigung der Verjährungshemmung

Versicherungsvertragsrecht
Kfz-Haftpflichtversicherung
Anforderungen an die Entscheidung des Versicherers für die Beendigung der Verjährungshemmung
VVG § 115 Abs. 2 S. 3
* Eine positive Entscheidung des Versicherers beendet die Verjährungshemmung i. S. d. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG nur dann, wenn der Anspruchsteller aufgrund dieser Entscheidung sicher sein kann, dass auch künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlt werden, sofern er die entsprechenden Schadensposten der Höhe nach ausreichend belegt. Demgemäß muss die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (Bestätigung von Senat VersR 1996, 369 = NJW-RR 1996, 474). * Weiterlesen…

BGH: Verjährungshemmung durch Einschaltung der bei den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen (mit Anmerkung von Johannes Riedel)

Haftungsrecht

Arzthaftung

Verjährungshemmung durch Einschaltung der bei den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen (mit Anmerkung von Johannes Riedel)

BGB § 204; EGZPO § 15 a

* 1. Die unwiderlegliche Vermutung des Einvernehmens nach § 15 a Abs. 3 S. 2 EGZPO (im Streitfall: in der bis zum 31. 3. 2016 geltenden Fassung) findet bei den von den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen auch im Rahmen von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB (im Streitfall: in der bis zum 25. 2. 2016 geltenden Fassung, im Folgenden: § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB a. F.) Anwendung. * Weiterlesen…