Prof. Dr. Oliver Brand: Zulässigkeit und Ausgestaltung von Telematiktarifen

Daten werden vielstimmig als die „neue Währung“, das neue „Öl“ oder gar als „Gold“ der digitalen Wirtschaft besungen – wohl auch, um an die Auf- und Umbruchsstimmung sowie die rauschhaften Zustände zu gemahnen, die im 19. Jahrhundert bei diesen wertvollen Rohstoffen vorgeherrscht haben. Vor dem Hintergrund einer heraufziehenden europäischen Datenwirtschaft mag ein Blick auf die Rechte an Daten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts angesichts der teils aufgeregt („Überwachungskapitalismus“!) geführten Debatte um die Monetarisierung von Daten beruhigend wirken. Für die Versicherungswirtschaft ist die Erhebung und Verwertung von Daten versicherter Personen in erheblichem Umfang nämlich nichts Neues, sondern seit einigen Jahrhunderten ein „Brot-und-Butter-Geschäft“, also eher – wie zu zeigen sein wird – „Roggen“ als „Öl“ oder „Gold“.

Der Versicherer benötigt seit jeher Daten versicherter Personen, um das versicherte Risiko einschätzen und Risiken voneinander differenzieren zu können, um etwaige Risikoänderungen und -manipulationen erkennen und den Versicherungsfall feststellen und regulieren zu können. Die Verfügbarkeit großer Datenmengen (verbreitet mit einem Anglizismus „Big Data“ genannt) und die mit der Digitalisierung einhergehende Möglichkeit, diese Daten miteinander neu zu kombinieren und komplex zu verarbeiten, ist für die Versicherungswirtschaft im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen daher eher ein gradueller als ein grundlegender Unterschied. Es wachsen das Ausmaß der Datensammlung und -auswertung und die Möglichkeit, Daten miteinander zu verknüpfen. Die Beobachtung und Steuerung des Verhaltens von Versicherten hingegen ist – zumindest in einigen Sparten – nicht neu. In der Krankenversicherung etwa ist sie seit geraumer Zeit bei Disease-Management-Programmen für chronisch Erkrankte (z. B. Diabetiker) bekannt, ohne dass „Big Data“ Verwendung gefunden hätte.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 725)

Bundestag: Versicherungen bei Berufsunfähigkeit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland gibt es rd. 16,7 Millionen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Davon sind rund vier Millionen private Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei inländischen Lebensversicherungen als Einzelversicherung bestehen, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11075) hervor. In weiteren 12,7 Millionen Fällen ist das Berufsunfähigkeitsrisiko durch Zusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung versichert. Weiterlesen…