LG Dortmund: Echter Unfall oder Versicherungsbetrug?

Wird nachgewiesen, dass ein Unfall den Wagen beschädigt hat und ein Versicherungsfall vorliegt, ist die Versicherung grundsätzlich in der Pflicht. Vermutet sie einen Versicherungsbetrug, muss sie dies auch beweisen. Eine lediglich nachvollziehbare Vermutung reicht hierfür nicht aus. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des LG Dortmunds vom 2.3.2017 (2 O 155/15). Weiterlesen…