Matthes Egger, Die Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Rahmen der Leistungsprüfung anlässlich eines Versicherungsfalls – Divergenzen in der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des BGH

Am 22. 2. 2017 hat der IV. Zivilsenat des BGH eine seit Langem erhoffte Entscheidung zu einer im Versicherungsrecht sehr bedeutsamen und in Literatur und Rechtsprechung sehr umstrittenen Problematik gefällt. Zu dieser hatten sich nicht nur verschiedenen Oberlandesgerichte oder verschiedene Senate desselben OLG (Köln) unterschiedlich geäußert; vielmehr gab es zwischenzeitlich sogar widersprüchliche Aussagen in der jeweils eigenen Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des KG und des 20. Zivilsenats des OLG Hamm, die nicht aufgelöst waren.
Zu begrüßen und richtig ist die durch den BGH nun erfolgte Klarstellung des bislang in Rechtsprechung und Literatur nicht immer beachteten Umstands, dass angesichts des übereinstimmenden Wortlauts und des jeweils identischen Anknüpfungssachverhalts für die Auslegung der §§ 14 und 31 VVG jeweils im Wesentlichen die gleichen Argumente streiten, diese also im Gleichklang zu erfolgen hat. Weiterlesen…

BGH: Versicherer darf nach Eintritt des Versicherungsfalls Auskunft zur Überprüfung der vorvertraglichen Anzeige verlangen

Versicherungsvertragsrecht
Sämtliche Versicherungszweige
Versicherer darf nach Eintritt des Versicherungsfalls Auskunft zur Überprüfung der vorvertraglichen Anzeige verlangen
VVG §§ 14 Abs. 1, 31 Abs. 1, 213 Abs. 1
* 1. Zu den zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen i. S. d. § 14 Abs. 1 VVG zählen auch solche, die klären sollen, ob der VN bei Vertragsschluss seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten i. S. v. § 19 Abs. 1 S. 1 VVG erfüllt hat. * Weiterlesen…

OLG Hamm: Einbruch mit Vandalismus oder vorgetäuschter Versicherungsfall?

Den aus einem vermeintlichen Einbruch mit Vandalismus an einer Autowaschstraße entstandenen Sachschaden muss der Versicherer nicht ersetzten, wenn er Tatsachen beweisen kann, nach denen der Versicherungsfall mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuscht wurde. Das hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm am 2.12.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld im Ergebnis bestätigt. Weiterlesen…