KG: Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch Werbung mit unrealistischen Renditen

Versicherungsvertragsrecht

Lebensversicherung

Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch Werbung mit unrealistischen Renditen

VVG § 6; VAG a. F. § 10 a Abs. 1 S. 1; BGB §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 278, 311 Abs. 2

1. Ein Lebensversicherer haftet dem VN aus Culpa in contrahendo auf Schadensersatz, wenn in Musterberechnungen mit Renditeprognosen gerechnet wird, für die keine tatsächliche Grundlage besteht, weil bei Vertragsschluss ungeklärt ist in welchen Fonds der Einmalbeitrag des VN überhaupt investiert werden soll. Weiterlesen…

OLG Düsseldorf: Zurechnung von Arglist des Versicherungsmaklers zum beauftragenden VN

Versicherungsvertragsrecht

Sämtliche Versicherungszweige

Zurechnung von Arglist des Versicherungsmaklers zum beauftragenden VN

BGB §§ 123, 166

* 1. Falsche Angaben zu Gesundheitsfragen des Versicherers im Versicherungsantrag können den Versicherer auch dann zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigen, wenn der VN den vermittelnden Makler zutreffend über seine Krankengeschichte informiert hat, jener sie aber arglistig nicht entsprechend in den Antrag aufgenommen hat. * Weiterlesen…

LG Bonn: Grundsätzlich keine Haftung des Versicherers für Pflichtverletzungen des (auch) als Anlageberater tätigen Versicherungsmaklers

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Grundsätzlich keine Haftung des Versicherers für Pflichtverletzungen des (auch) als Anlageberater tätigen Versicherungsmaklers
BGB §§ 278, 280, 311, 249; VVG § 6
1. Die „Clerical-Medical-Rechtsprechung“, wonach der Versicherer ausnahmsweise für Pflichtverletzungen des Versicherungsmaklers haftet, ist nur in engen Ausnahmefällen übertragbar.
2. Allein die abstrakte Kenntnis des Versicherers, dass bei der Vermittlung seines Lebensversicherungsprodukts zugleich eine Fremdfinanzierung empfohlen und vorgenommen werden wird, begründet keine Beratungspflichten des Versicherers wie im Anlagerecht. Weiterlesen…

OLG Dresden: Umfang der Beratungspflicht des Versicherungsmaklers beim Wechsel des Krankenversicherers

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler

Umfang der Beratungspflicht des Versicherungsmaklers beim Wechsel des Krankenversicherers
VVG §§ 60, 61, 62, 63; BGB § 280
* 1. Die Verletzung der Pflicht zur Beratungsdokumenta­tion führt nicht zu einem eigenständigen Schadensersatz­anspruch, sondern lediglich zu einer Umkehr der Beweis­last. *
* 2. Beim Wechsel eines Krankenversicherers schuldet der zugezogene Makler von sich aus weder eine Beratung über die Risikobewertungspraxis des Zielversicherers noch über dessen vermeintlich besonders strenge Anfechtungspraxis bei Falschangaben zu den Gesundheitsfragen. *

OLG Dresden, Urteil vom 21. 2. 2017 (4 U 1512/16)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 886)