Domenik Henning Wendt: Das neue Versicherungsvertriebsrecht – Zu Beratungspflichten und Interessenkonflikten 

Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.1.2016 über Versicherungsvertrieb (nachfolgend IDD) die Vorgaben für den Vertrieb von Versicherungsprodukten neu ausgerichtet. Dabei hat der im europäischen Finanzmarktrecht Anwendung findende mehrgliedrige Rechtsetzungsprozess auch im neuen Versicherungsvertriebsrecht Bestimmungen auf unterschiedlichen Regelungsebenen eingeführt. Das fordert von den nationalen Legislativorganen, den handelnden Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt von der Versicherungspraxis ein hohes Maß an Sorgfalt bei Umsetzung und Einhaltung der europäischen Regelungen. Weiterlesen…

Baroch Castellví zum Anwendungsbereich der PRIIP-Verordnung auf Produkte von Lebensversicherern – was ist ein Versicherungsanlageprodukt?

Die Verordnung (EU) 1286/2014 (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte [PRIIP-Verordnung]) erlegt auch Versicherungsunternehmen für deren Verträge detaillierte Informationspflichten in Form eines Basisinformationsblatts (Key Information Document) auf. Verstöße können mit empfindlichen Sanktionen belegt werden. So können Geldbußen bis zu 5 Mio. Euro oder 3 % des Umsatzes des Versicherungsunternehmens verhängt werden. Die Mitgliedstaaten können sie sogar noch erhöhen (Art. 24 Abs. 3 PRIIP-Verordnung). Als europäische Regulierung folgt die PRIIP-Verordnung dem Grundsatz „one size fits all“; d. h., unterschiedliche Produktkategorien und -ausprägungen unterschiedlicher nationaler Märkte werden denselben Regeln unterworfen. Weiterlesen…