OLG München: Kein Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung bei Handlungen der Versicherten im alleinigen wirtschaftlichen Eigeninteresse (mit Anmerkung von Björn Fiedler)

Versicherungsvertragsrecht

D&O-Versicherung

Kein Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung bei Handlungen der Versicherten im alleinigen wirtschaftlichen Eigeninteresse (mit Anmerkung von Björn Fiedler)

VVG § 100; GG Art. 34 S. 1; BGB § 831 Abs. 1 S. 1

1. Eine Klausel in den AVB einer D&O-Versicherung, wonach den versicherten Personen Versicherungsschutz zusteht, wenn sie „wegen einer Pflichtverletzung bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden“, ist dahin gehend auszulegen, dass ein unmittelbarer innerer und äußerer Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der pflichtwidrigen schadensverursachenden Handlung vorliegen muss. Die Verursachung eines Schadens nur „bei Gelegenheit“ der versicherten Tätigkeit genügt nicht. Weiterlesen…

OLG Nürnberg: Haftung der Pferdehalterin gegenüber der Reiterin im Rahmen einer Reitbeteiligung bei Fehlen von Versicherungsschutz

Haftungsrecht
Tierhalterhaftung
Haftung der Pferdehalterin gegenüber der Reiterin im Rahmen einer Reitbeteiligung bei Fehlen von Versicherungsschutz
BGB §§ 254 Abs. 1, 833 S. 1, 834 S. 1
* 1. Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung zwischen einer Pferdehalterin und einer Reiterin, die es der Reiterin erlaubt, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgelts und Mithilfe im Stall an festgelegten Tagen selbstständige Ausritte mit dem Pferd machen zu dürfen, begründet keine Mithaltereigenschaft der Reiterin. *
* 2. Eine derartige Reitbeteiligung rechtfertigt auch dann nicht ohne Weiteres die Annahme eines konkludent vereinbarten Haftungsausschlusses, wenn Unfälle im Rahmen einer Reitbeteiligung vom Versicherungsschutz der Pferdehalterin ausgenommen sind. * Weiterlesen…

BGH: Kein Versicherungsschutz für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Kein Versicherungsschutz für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende
MBKK 09 § 1; ESchG § 1
* 1. Zum Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene, dort erlaubte, in Deutschland aber verbotene Behandlung (hier: künstliche Befruchtung mittels Eizellspende). * Weiterlesen…

AG München: Hundeelend

Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung besteht nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz.

Tatbestand:

Der 39-jährige Kl. ist blind und infolgedessen auf seinen Blindenführerhund „F.“ angewiesen. Er hatte bei dem bekl. Versicherer eine Reiserücktrittskostenversicherung für eine Reise mit seiner Mutter nach F. (Spanien) in der Zeit vom 18. bis 27.6.2016 abgeschlossen. Dieser Blindenhund erlitt vor der Reise eine akute Erkrankung in Form eines epileptischen Anfalls und war daher vom 5. bis 28.6.2016 in medizinischer Behandlung und flugunfähig. Der Kl. stornierte daher die Reise umgehend. Der Reiseveranstalter stellte ihm Stornokosten in Höhe von insgesamt 990 Euro in Rechnung. Der Kl. meldete den Schaden seinem Versicherer. Dieser lehnte die Erstattung ab. Weiterlesen…