OLG Oldenburg: Kein Versicherungsschutz bei dreister Lüge

Viele Arbeitnehmer schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Dabei muss man sich aber auch selbst korrekt verhalten, sonst darf der Versicherer möglicherweise fristlos kündigen. Dies hat der 5. Senat des OLG Oldenburg in einem Hinweisbeschluss deutlich gemacht und damit ein Urteil des LG Oldenburg bestätigt. Weiterlesen…