LG Braunschweig verweist Schadensersatzklage eines Zulieferbetriebs gegen einen Automobilkonzern an das LG Stuttgart

Mit Beschluss vom 22. 12. 2016 hat die 9. Zivilkammer des LG Braunschweig den Rechtsstreit über die Schadensersatzklage eines Automobilzulieferbetriebs wegen örtlicher Unzuständigkeit an das LG Stuttgart verwiesen. Kl. ist ein Automobilzulieferbetrieb, der Sitzbezüge herstellt bzw. herstellen lässt und liefert. Verklagt werden ein Automobilkonzern mit Sitz in Stuttgart sowie ein Leitender Angestellter des Automobilkonzerns. Weiterlesen…