BGH: Beseitigungsanspruch einer Verbraucherzentrale gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB

Haftungsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beseitigungsanspruch einer Verbraucherzentrale gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB

UKlaG §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 5; UWG §§ 3 Abs. 1, 3 a, 8 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2

* 1. Die Bestimmung des § 1 UKlaG gewährt den gem. § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB keinen Beseitigungsanspruch. Da die Vorschriften über die Kontrolle unwirksamer AGB gem. § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar sind, kann sich ein Beseitigungsanspruch für eine Verbraucherzentrale als qualifizierte Einrichtung i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG jedoch aus § 3 a UWG i. V. m. § 8 Abs. 1 S. 1 UWG ergeben. * Weiterlesen…