OLG Hamm: Einbruch mit Vandalismus oder vorgetäuschter Versicherungsfall?

Den aus einem vermeintlichen Einbruch mit Vandalismus an einer Autowaschstraße entstandenen Sachschaden muss der Versicherer nicht ersetzten, wenn er Tatsachen beweisen kann, nach denen der Versicherungsfall mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuscht wurde. Das hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm am 2.12.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld im Ergebnis bestätigt. Weiterlesen…