LG Bamberg: Trotz Widerspruchs gem. § 5 a VVG a. F. keine Rückabwicklung eines bereits gekündigten und vollständig erfüllten Vertrags

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Trotz Widerspruchs gem. § 5 a VVG a. F. keine Rückabwicklung eines bereits gekündigten und vollständig erfüllten Vertrags
VVG a. F. § 5 a
Ein bereits gekündigter und beiderseitig vollständig erfüllter Vertrag kann von Rechts wegen durch einen Widerspruch bzw. Widerruf gem. §§ 5 a, 8 Abs. 4 VVG a. F. nicht mehr nachträglich bzw. nochmals mit Ex-tunc-Wirkung beendet werden (entgegen BGH VersR 2013, 1513 Tz. 24; VersR 2014, 817 Tz. 36). Weiterlesen…

BGH: Wirksamer Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. bei von Versicherungsmakler sich selbst vermittelter Versicherung

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Wirksamer Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. bei von Versicherungsmakler sich selbst vermittelter Versicherung
VVG a. F. § 5 a
1. Die nach § 5 a Abs. 2 S. 1 VVG a. F. gesetzlich vorgeschriebene ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht ist nicht ausnahmsweise deshalb entbehrlich, weil sich der VN als Versicherungsmakler den streitgegenständlichen Versicherungsvertrag selbst vermittelt hat. Darauf, ob der VN im Einzelfall trotz nicht ordnungsgemäßer Belehrung von seinem Widerspruchsrecht gleichwohl zutreffend Kenntnis hatte, kommt es insoweit nicht an. Weiterlesen…