Der Praxistest – Die Akkumulation diverser Pflichtverletzungen im VW-Dieselskandal

WELT-Wirtschaftskorrespondent Philip Vetter kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Unter der Überschrift „Der seltsame Poker um die Millionen von Winterkorns Versicherung“ (27.3.2021) wundert er sich erst einmal, dass die Anwälte des VW-Konzerns erst „mehr als fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals zu dem Ergebnis gekommen“ sind, dass bloß „fahrlässige aktienrechtliche Sorgfaltsverletzungen“ vorlägen. Dann fragt Vetter sich, warum es „keineswegs darum“ gehen soll, „dass Winterkorn frühzeitig von der Installation der Manipulationssoftware gewusst haben soll oder diese sogar angeordnet haben könne“, sondern „nur“ darum, dass Winterkorn es unterlassen habe, Pflichtverletzungen anderer Ex-Organe „unverzüglich und umfassend aufzuklären“. Dann überrascht es Vetter, dass die Anwälte Winterkorns so gut vorbereitet waren, denn „nur wenige Minuten“ nach der Bekanntgabe seiner Inanspruchnahme hätten diese schon mit einer vorbereiteten Presseerklärung reagiert. Und schließlich wundert Vetter sich auch noch über den Zeitpunkt der Ankündigungen – bisher wollte man das Strafverfahren gegen Winterkorn abwarten, das aber soeben erst „ein zweites Mal“ verschoben worden sei –, nur um dann selbst auf eine mögliche Erklärung zu kommen: geht es etwa um „eine goldene Brücke“, die man Winterkorn jetzt bauen wolle, um „mithilfe seiner Versicherung und einer möglichen Millionenzahlung als eine Art Selbstbeteiligung aus der Sache herauszukommen“? Weiterlesen…

BGH: Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach Bekanntwerden des „Dieselskandals“

Der u.a. für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat sich erstmals zu der Frage geäußert, ob dem Käufer eines mit einem Dieselmotor der Baureihe EA189 ausgestatteten Gebrauchtwagens, der sein Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des sog. Dieselskandals gekauft hat, Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zustehen, weil in dem zur Beseitigung einer unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware entwickelten Software-Update nach der Behauptung des Käufers ein „Thermofenster“ implementiert ist und das Update negative Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch und den Verschleiß hat. Der Senat hat in diesem Fall Schadensersatzansprüche verneint. Weiterlesen…

Peter Hartmann: Drei Hauptmerkmale im neuen Musterfeststellungsverfahren

Das am 1.11.2018 inkraftgetretene Musterfeststellungsverfahren nach §§ 606 ff. ZPO hat laut Medienberichten beim OLG Braunschweig gegen VW zu einem ersten solchen Prozess geführt, dem sich binnen weniger Tage über 300.000 geschädigte Verbraucher als Anmelder angeschlossen haben. Dazu gibt es bereits erste Kommentierungen. Unter den nicht wenigen Hauptaspekten des gewiss nicht ganz unproblematischen neuen Wegs einer halbwegs raschen Klärung der Chancen einer noch wesentlich größeren Zahl von Autobesitzern und anderen, die sich von der Industrie mit „Lügen und Betrügen“ (aus prominentem Mund) behandelt fühlen, gibt der Beitrag an drei wichtigen Punkten einen Erstüberblick.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 528)

OLG Düsseldorf: VW-Abgasskandal – Rechtsschutzversicherer muss leisten, denn Klage des Autokäufers gegen VW hat hinreichende Aussicht auf Erfolg

Der für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen zuständige 4. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.9.2017 im Rahmen eines Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestünden. Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am OLG Kneist hat der Senat seine Absicht mitgeteilt, die Berufung des Rechtsschutzversicherers durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Vorinstanz hatte bereits festgestellt, dass der Rechtsschutzversicherer zur Deckung verpflichtet sei. Weiterlesen…