LG Köln: Waldcrosshindernislauf – Verletzung an außergewöhnlichem Hindernis

Ein Waldcrosshindernislauf mit mehr als 10.000 Teilnehmern: nicht für jeden der Teilnehmer sind die außergewöhnlichen Hindernisse überwindbar. Ob ein Veranstalter für Verletzungen haftet, die sich ein Teilnehmer an einem solchen Hindernis zuzieht, hatte das LG Köln kürzlich zu entscheiden. Weiterlesen…