Wilhelm Schneider, Verkehrssicherungspflicht an ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen unter besonderer Berücksichtigung der von Bäumen ausgehenden Gefahren

Unfälle im Zusammenhang mit den von Bäumen, gelegentlich auch von Strauchwerk ausgehenden Gefahren sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Handelt es sich um keinen der Fälle, bei denen abgebrochene Äste oder geknickte Bäume Kfz beschädigen, müssen die Zivilgerichte oft der Frage nachgehen, inwieweit die Verkehrs- bzw. Sicherheitserwartung eines zu Schaden gekommenen Fußgängers, Wanderers oder Radfahrers, vor den von Bäumen oder Baumteilen ausgehenden Gefahren geschützt zu sein, berechtigt war. Weiterlesen…