OLG Hamm: Brennbarkeit von Benzin „getestet“, Werkstatt abgebrannt – OLG Hamm klärt die Haftung

Der Betreiber einer Kfz- Mietwerkstatt, ein Kunde, der die Werkhalle zur Reparatur eines Fahrzeugs gemietet hatte, sowie zwei ihn bei der Reparatur unterstützende Bekannte haften für einen Werkstattbrand, der durch unsachgemäßes Ablassen von Benzin aus einem Fahrzeugtank und einem dabei von den Bekannten durchgeführten „Brennbarkeitstest“ verursacht wurde. Das hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm am 4.4.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Arnsberg vom 15.5.2015 (2 O 365/13) bestätigt. Weiterlesen…