AG München: Unfallverursacher trägt Werkstattrisiko

Das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen bleibt beim Schadensersatzpflichtigen. Das AG München verurteilte den Kfz-Versicherer des alleinschuldigen Unfallverursachers zur Zahlung weiterer 428,46 Euro zuzüglich vorgerichtlicher Auslagen und Zinsen Zug um Zug gegen die Abtretung möglicher Ansprüche des Kl. gegenüber der Werkstatt aufgrund unrichtiger Rechnungsstellung. Weiterlesen…