OLG Düsseldorf: Ausschluss des Bereicherungsanspruchs des VN nach Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. trotz fehlerhafter Widerspruchsbelehrung

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Ausschluss des Bereicherungsanspruchs des VN nach Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. trotz fehlerhafter Widerspruchsbelehrung
VVG a. F. § 5 a; BGB § 242
* 1. Auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über ein Widerspruchsrecht gem. § 5 a VVG a. F. können besonders gravierende Umstände im Einzelfall einen Bereicherungsanspruch des VN gem. § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens des VN ausschließen. * Weiterlesen…

LG Bamberg: Trotz Widerspruchs gem. § 5 a VVG a. F. keine Rückabwicklung eines bereits gekündigten und vollständig erfüllten Vertrags

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Trotz Widerspruchs gem. § 5 a VVG a. F. keine Rückabwicklung eines bereits gekündigten und vollständig erfüllten Vertrags
VVG a. F. § 5 a
Ein bereits gekündigter und beiderseitig vollständig erfüllter Vertrag kann von Rechts wegen durch einen Widerspruch bzw. Widerruf gem. §§ 5 a, 8 Abs. 4 VVG a. F. nicht mehr nachträglich bzw. nochmals mit Ex-tunc-Wirkung beendet werden (entgegen BGH VersR 2013, 1513 Tz. 24; VersR 2014, 817 Tz. 36). Weiterlesen…

BGH: Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. bei Auszahlung des Rückkaufswerts nach hilfsweiser Kündigung der fondsgebundenen Lebensversicherung

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. bei Auszahlung des Rückkaufswerts nach hilfsweiser Kündigung der fondsgebundenen Lebensversicherung
VVG a. F. § 5 a
Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F.
BGH, Urteil vom 28. 9. 2016 (IV ZR 210/14, Köln)

(abgedr. in VersR 2016, 1419)

BGH: Wirksamer Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. bei von Versicherungsmakler sich selbst vermittelter Versicherung

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Wirksamer Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. bei von Versicherungsmakler sich selbst vermittelter Versicherung
VVG a. F. § 5 a
1. Die nach § 5 a Abs. 2 S. 1 VVG a. F. gesetzlich vorgeschriebene ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht ist nicht ausnahmsweise deshalb entbehrlich, weil sich der VN als Versicherungsmakler den streitgegenständlichen Versicherungsvertrag selbst vermittelt hat. Darauf, ob der VN im Einzelfall trotz nicht ordnungsgemäßer Belehrung von seinem Widerspruchsrecht gleichwohl zutreffend Kenntnis hatte, kommt es insoweit nicht an. Weiterlesen…