BVerfG: Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung kann in Kostenentscheidung berücksichtigt werden

Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche Kostenentscheidung nach Erledigung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hat nicht substanziiert dargelegt, dass die zu seinen Lasten erfolgte Kostenentscheidung unter Verletzung des Willkürverbots aus Art. 3 Abs. 1 GG ergangen ist und ihn daher in seinen Grundrechten verletzt hat. Weiterlesen…