BGH zur Räum- und Streupflicht (Winterdienst) des Vermieters

Die Bekl. ist Eigentümerin eines Anwesens in der Innenstadt von München, in welchem eine Wohnung an die frühere Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau des Kl. vermietet war. Zwischen den Parteien steht nicht in Streit, dass die Räum- und Streupflicht (Winterdienst) für den Gehweg vor dem Grundstück der Bekl. grundsätzlich bei der Stadt München, der Streithelferin der Bekl., liegt.

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BGH: Keine Streupflicht ohne erkennbare Anhaltspunkte für winterliche Glätte

Haftungsrecht
Verkehrssicherungspflicht
Keine Streupflicht ohne erkennbare Anhaltspunkte für winterliche Glätte (und entsprechende Auslegung einer Gemeindesatzung)
BGB § 823 Abs. 1 und 2
* 1. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten setzt entweder das Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen. * Weiterlesen…

OLG Hamm klärt Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen

Allein die Meldung von Glatteisbildung verpflichtet eine Kommune nicht zum Winterdienst auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung. Das hat der 11. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Hagen abgeändert. Weiterlesen…