OLG Oldenburg: Blindgänger im Oldenburger Stadtnorden?

Zwei Wohnungseigentümer haben sich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg mit Amtshaftungsansprüchen gegen die Stadt Oldenburg durchgesetzt. Vor der Errichtung des Wohngebäudes war der Grund und Boden nicht auf Blindgänger untersucht worden, obwohl im Zweiten Weltkrieg in diesem Umfeld viele Bomben gefallen waren.

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