Prof. Dr. Wolfgang Voit, Der Treuhänder bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der Krankenversicherungsvertrag ist ein Vertrag, der sehr häufig auf eine lange Laufzeit angelegt ist. Dabei ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers in der Regel ausgeschlossen: Kann die Versicherung den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ganz oder zum Teil ersetzen, schließt § 206 Abs. 1 S. 2 VVG die ordentliche Kündigung des Krankheitskosten-, des Krankentagegeld- und des Pflegeversicherungsvertrags aus; Weiterlesen…