BGH: Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt
Der u. a. für das Lauterkeitsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat heute entschieden, dass die Werbung mit einem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung bei medizinischen Hilfsmitteln zulässig ist. Weiterlesen…