BVerfG: Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen im Eilverfahren ausreichend sein

Die Fachgerichte können ihre Entscheidungen im Eilverfahren sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Hauptsachebegehrens stützen. Dabei müssen die Fachgerichte die Sach- und Rechtslage umso eingehender prüfen, je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher die Eintrittswahrscheinlichkeit ist. Die Notwendigkeit einer umfassenden und abschließenden Prüfung wie im eigentlichen Hauptsacheverfahren ergibt sich dabei aber nur ausnahmsweise. Ausreichend ist eine genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage sowie ein weitgehend zuverlässig prognostizierbarer Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache. Weiterlesen…

BVerfG: Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare europäische Verordnung

Es besteht keine Straflosigkeit für vor dem 3.7.2016 begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die vom BGH vorgenommene Auslegung des § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG, nach der es am 2.7.2016 nicht zu einer „Ahndungslücke“ für Straftaten nach dem WpHG gekommen sei, verstößt nicht gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG. Dies stellte die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG mit am 29.5.2018 veröffentlichtem Beschluss fest und nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Sachverhalt:

Der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin wurde durch das LG Hamburg wegen Insiderhandels auf Grundlage des Gesetzes über den Wertpapierhandel in der bis zum 1.7.2016 gültigen Fassung verwarnt. Gegen die Beschwerdeführerin wurde der Verfall von Wertersatz in Höhe von 390.000 Euro angeordnet. Die Beschwerdeführerin legte gegen das Urteil Revision ein. Die Revision begründete die Beschwerdeführerin u. a. mit einer zeitlich nach dem Urteil des LG erfolgten Änderung des WpHG. Durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz vom 30.6.2016 sei die vorherige Vorschrift über das Verbot des Insiderhandels durch § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG ersetzt worden. Danach werde bestraft, wer gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verstoße, indem er entgegen deren Art. 14 ein Insidergeschäft tätige. Diese Regelung sei am 2.7.2016 in Kraft getreten. Art. 14 MAR, auf den in dieser Vorschrift Bezug genommen werde, sei zwar bereits im Juni 2014 in Kraft getreten, aber erst ab dem 3.7.2016 anwendbar gewesen. Weiterlesen…

BGH: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

Der VI. Zivilsenat des BGH hat über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden.

Zum Sachverhalt:

Der Kl. nimmt den Bekl. und seinen Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall auf restlichen Schadensersatz in Anspruch. Die Fahrzeuge der Parteien waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Die Beteiligten streiten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision wurden von einer Dashcam aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Kl. angebracht war. Weiterlesen…

BVerfG: Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung kann in Kostenentscheidung berücksichtigt werden

Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche Kostenentscheidung nach Erledigung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hat nicht substanziiert dargelegt, dass die zu seinen Lasten erfolgte Kostenentscheidung unter Verletzung des Willkürverbots aus Art. 3 Abs. 1 GG ergangen ist und ihn daher in seinen Grundrechten verletzt hat. Weiterlesen…

Michael Graf, Zur Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Personenversicherungsrecht

In den letzten Jahren häufen sich obergerichtliche Entscheidungen und Beiträge zur Zulässigkeit von selbstständigen Beweisverfahren. Die Entscheidungen geben Anlass, die Anwendung des selbstständigen Beweisverfahrens im Personenversicherungsrecht in einem neuen Licht zu prüfen. Der Beitrag zeigt die bisherige Entwicklung zum selbstständigen Beweisverfahren im Krankenversicherungsrecht, im Recht der Unfallversicherung und im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Weiterlesen…