Prof. Dr. Fabian Stancke: Stand und Perspektiven des Versicherungskartellrechts nach Auslaufen der GVO Versicherungswirtschaft

Der 1. 4. 2017 war ein weiterer historischer Tag für das deutsche und europäische Versicherungskartellrecht. Nach dem Feuerversicherungsurteil 1988, in dem erstmals die vollumfängliche Anwendbarkeit des Kartellrechts auf die Versicherungswirtschaft festgestellt wurde, der Einführung einer Gruppenfreistellung für verschiedene Praktiken der Versicherungswirtschaft im Jahr 1993, dem Industrieversichererverfahren des Bundeskartellamts, der Streichung der Bereichs­ausnahme des vormaligen § 102 GWB a. F. für die Versicherungswirtschaft im Jahr 1998 und der branchenspezifischen Freistellungen nach § 29 GWB a. F. 2005 ist mit dem endgültigen Auslaufen der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Versicherungswirtschaft nun die letzte versicherungsspezifische Regelung des Kartellrechts weggefallen.  Weiterlesen…

Katja Labusga: Die Ersatzfähigkeit von Unternehmensgeldbußen im Innenregress gegen verantwortliche Vorstandsmitglieder

Wird in einem Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen – etwa im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder des Kartellrechts – so besteht für die (Strafverfolgungs-)Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Geldbuße gegen das Unternehmen zu verhängen. Eine solche Sanktion kann also neben der Bestrafung der Täter, die die Pflichtverletzung in eigener Person begangen haben, erfolgen. Man spricht insofern auch von der sogenannten Verbandsgeldbuße. Weiterlesen…

Prof. Dr. Dieter Krimphove zur neuen MaGo

Mit ihrem Rundschreiben 2/2017 – Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) – hat die BaFin am 25.1.2017, also ca. ein Jahr nach der Aufhebung des Rundschreibens 3/2009 zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk (VA), einen neuen Interpretationsleitfaden der Versicherungsaufsicht herausgebracht. Weiterlesen…

Dr. Hans-Gerd Hersch zu den neuen Anforderungen an die Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz

Am 17. 6. 2016 ist das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in Kraft getreten. Grundlage und Anlass der durch das AReG bewirkten Änderungen in verschiedenen Bundesgesetzen sind die geänderte europäische Abschlussprüfungsrichtlinie (im Folgenden: AP-Richtlinie) sowie die Public-Interest-Entities(PIE)-Verordnung. Der EU-Gesetzgeber beabsichtigte mit der Änderung der AP-Richtlinie, die Anforderungen an die Abschlussprüfung klarer zu benennen, eine größere Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten und damit den Anlegerschutz zu fördern. … Weiterlesen…

AGH Hamm klärt Fragen zur Syndikusrechtsanwaltszulassung

Ein als Gruppenleiter bei einem Versicherungsunternehmen angestellter Jurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein. Die von der Deutschen Rentenversicherung gegen den Zulassungsbescheid der Rechtsanwaltskammer erhobene Anfechtungsklage ist dann unbegründet. Das hat der AGH des Landes Nordrhein-Westfalen am 28. 10. 2016 entschieden. Weiterlesen…