Bundestag: Versicherungen bei Berufsunfähigkeit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland gibt es rd. 16,7 Millionen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Davon sind rund vier Millionen private Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei inländischen Lebensversicherungen als Einzelversicherung bestehen, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11075) hervor. In weiteren 12,7 Millionen Fällen ist das Berufsunfähigkeitsrisiko durch Zusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung versichert. Weiterlesen…

BGH: Fortdauernde Maßgeblichkeit der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit nach Eintritt des Versicherungsfalls

Versicherungsvertagsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Fortdauernde Maßgeblichkeit der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit nach Eintritt des Versicherungsfalls
BB-BUZ § 2 Abs. 1
* 1. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bleibt auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend, wenn der Versicherte nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalls zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging. *
* 2. Bei Vereinbarung einer konkreten Verweisungsmöglichkeit begründet die Beendigung der Vergleichstätigkeit erneut eine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unverändert außerstande ist, der in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nachzugehen. *
BGH, Urteil vom 14. 12. 2016 (IV ZR 527/15, Schleswig)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 216)

BGH zum Eintritt des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versetzung in den Ruhestand

Versicherungsvertragsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eintritt des Versicherungsfalls am letzten Tag des Monats bei Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats
BB-BUZ §§ 1, 2
* Wird ein versicherter Beamter „mit Ablauf“ eines Monats in den Ruhestand versetzt, so tritt der Versicherungsfall am letzten Tag dieses Monats ein, wenn nach den Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt, sobald der versicherte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. *
BGH, Urteil vom 16. 11. 2016 (IV ZR 356/15, Köln)

[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2016, 453 abgedruckten Urteil des OLG Köln vom 26. 6. 2015 (20 U 13/15)]

(abgedr. in VersR 2017, 85)

OLG Oldenburg: Kein Versicherungsschutz bei dreister Lüge

Viele Arbeitnehmer schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Dabei muss man sich aber auch selbst korrekt verhalten, sonst darf der Versicherer möglicherweise fristlos kündigen. Dies hat der 5. Senat des OLG Oldenburg in einem Hinweisbeschluss deutlich gemacht und damit ein Urteil des LG Oldenburg bestätigt. Weiterlesen…