OLG Düsseldorf: VW-Abgasskandal – Rechtsschutzversicherer muss leisten, denn Klage des Autokäufers gegen VW hat hinreichende Aussicht auf Erfolg
Der für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen zuständige 4. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.9.2017 im Rahmen eines Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestünden. Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am OLG Kneist hat der Senat seine Absicht mitgeteilt, die Berufung des Rechtsschutzversicherers durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Vorinstanz hatte bereits festgestellt, dass der Rechtsschutzversicherer zur Deckung verpflichtet sei. Weiterlesen…