Dr. Heiko Schmitz-Elvenich und Elena Krokhina, Informationspflichten bei Restschuldversicherungen nach dem IDD-Umsetzungsgesetz

Mit dem IDD-Umsetzungsgesetz wurden eine Vielzahl von Normen hinsichtlich des Vertriebs von Versicherungsprodukten, die sich aus der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 1. 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD) ergaben, in deutsches Recht umgesetzt. Weiterlesen…

OLG München: Umfang der Beratungspflichten des Versicherungsmaklers im Fernabsatz

Vertriebsrecht
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Umfang der Beratungspflichten des Versicherungsmaklers im Fernabsatz
UWG § 3 a; VVG § 61 Abs. 1 S. 1; VersVermV § 11 Abs. 1; BGB § 126 b
* 1. a) § 61 Abs. 1 S. 1 VVG enthält eine Marktverhaltensregelung i. S. d. § 3 a UWG.
b) § 61 Abs. 1 S. 1 VVG begründet keine eigenständige Pflicht des Versicherungsvermittlers zur Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, die eine Befragung oder Beratung des VN erforderlich machen.
c) Für Versicherungsmakler ist die Anwendung der Vorschrift des § 61 Abs. 1 S. 1 VVG auf Fernabsatzverträge nicht in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 6 VVG ausgeschlossen. * Weiterlesen…

LG Bonn: Grundsätzlich keine Haftung des Versicherers für Pflichtverletzungen des (auch) als Anlageberater tätigen Versicherungsmaklers

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Grundsätzlich keine Haftung des Versicherers für Pflichtverletzungen des (auch) als Anlageberater tätigen Versicherungsmaklers
BGB §§ 278, 280, 311, 249; VVG § 6
1. Die „Clerical-Medical-Rechtsprechung“, wonach der Versicherer ausnahmsweise für Pflichtverletzungen des Versicherungsmaklers haftet, ist nur in engen Ausnahmefällen übertragbar.
2. Allein die abstrakte Kenntnis des Versicherers, dass bei der Vermittlung seines Lebensversicherungsprodukts zugleich eine Fremdfinanzierung empfohlen und vorgenommen werden wird, begründet keine Beratungspflichten des Versicherers wie im Anlagerecht. Weiterlesen…

OLG Dresden: Umfang der Beratungspflicht des Versicherungsmaklers beim Wechsel des Krankenversicherers

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler

Umfang der Beratungspflicht des Versicherungsmaklers beim Wechsel des Krankenversicherers
VVG §§ 60, 61, 62, 63; BGB § 280
* 1. Die Verletzung der Pflicht zur Beratungsdokumenta­tion führt nicht zu einem eigenständigen Schadensersatz­anspruch, sondern lediglich zu einer Umkehr der Beweis­last. *
* 2. Beim Wechsel eines Krankenversicherers schuldet der zugezogene Makler von sich aus weder eine Beratung über die Risikobewertungspraxis des Zielversicherers noch über dessen vermeintlich besonders strenge Anfechtungspraxis bei Falschangaben zu den Gesundheitsfragen. *

OLG Dresden, Urteil vom 21. 2. 2017 (4 U 1512/16)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 886)

OLG Dresden: Beweislast des VN für Tätigwerden des Vermittlers als Versicherungsvertreter

Vertriebsrecht
Versicherungsvermittler
Beweislast des VN für Tätigwerden des Vermittlers als Versicherungsvertreter (mit Anmerkung von Prof. Dr. Peter Reiff)
VVG §§ 19, 21, 22, 69 Abs. 1
* Für die Behauptung, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei als Agent des Versicherers tätig geworden und stehe daher „in dessen Lager“, ist der VN beweisbelastet. * Weiterlesen…