Karl Otto Bergmann: Vier Jahre PatRG – Fragen, Kontroversen, Perspektiven

Das Patientenrechtegesetz (PatRG) ist mit dem 26.2.2013, also vor ziemlich genau vier Jahren, in Kraft getreten. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Auswirkungen die Verabschiedung des PatRG auf Rechtsprechung und Rechtslehre in den Folgejahren gehabt hat und perspektivisch für die Zukunft haben wird. Vielleicht ist ein Zeitraum von vier Jahren noch nicht ausreichend, um Ergebnisse, Erwartungen, Chancen und Überlegungen zur Zukunft zumindest in Ansätzen darzustellen. Die Rechtsprechung, erst recht die Arzthaftpflichtrechtsprechung der Obergerichte und des BGH, hat zu einzelnen Normen naturgemäß noch nicht Stellung genommen, da das PatRG nur dann anwendbar ist, wenn der Behandlungsvertrag nach seinem Inkrafttreten am 26.2.2013 geschlossen worden ist. Wenn das OLG Frankfurt/M. in einem Beschluss vom 29.1.2015 für eine Behandlung durch einen Augenarzt in den Jahren 2010/2011 die §§ 630 d und 630 e BGB dennoch anwendet, ist dies allerdings in der Sache unschädlich, da die Normen jedenfalls in diesem Punkt nur die Ergebnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiedergeben.

(Der Aufsatz ist vollständig abgedruckt in VersR 2017, 661)