OLG Rostock: Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für den Deckungsprozess in der Forderungsausfallversicherung

Privathaftpflichtversicherung
Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für den Deckungsprozess in der Forderungsausfallversicherung
VVG § 100; BGB § 305 c Abs. 2
* 1. Machen die AVB einer Forderungsausfallversicherung eine Leistung davon abhängig, dass der VN einen vollstreckbaren Titel im streitigen Verfahren gegen den Schädiger oder ein von diesem abgegebenes notarielles Schuldanerkenntnis erwirkt hat, genügt für die Erfüllung der ersteren Variante die Erwirkung eines Versäumnisurteils. *
* 2. Dessen Bindungswirkung für den Deckungsprozess scheitert nicht daran, dass mangels Parallelität zwischen dem Haftungs- und dem Deckungsverhältnis bei der Ausfalldeckung die notwendige Voraussetzungsidentität nicht gegeben wäre (entgegen OLG Koblenz vom 19. 3. 2015 – 10 U 964/14 – juris Rn. 35). *

OLG Rostock, Beschluss vom 12. 2. 2018 (4 U 100/16)

(Die vollständige Entscheidung ist in VersR 2018, 608 veröffentlicht)