BGH zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

Der kl. Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände verlangt von der bekl. Reiseveranstalterin TUI Deutschland GmbH, es zu unterlassen, beim Abschluss bestimmter Pauschalreisen eine Reisebedingung zu verwenden, die eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises vorsieht. Weiterlesen…

BAG: Deckungsanspruch des mitversicherten Arbeitnehmers in der Betriebshaftpflichtversicherung ohne Rücksicht auf Haftung des VN

Versicherungsvertragsrecht
Betriebshaftpflichtversicherung
Deckungsanspruch des mitversicherten Arbeitnehmers in der Betriebshaftpflichtversicherung ohne Rücksicht auf Haftung des VN
VVG a. F. §§ 75, 79, 151; BGB § 421; ZPO § 851
1. In der Betriebshaftpflichtversicherung wird der Versicherungsschutz auf die Mitarbeiter und alle zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Personen ausgedehnt, indem ihnen die Stellung von Mitversicherten eingeräumt wird. Weiterlesen…

OLG Schleswig: Die Tücken einer Glastür

Der Betreiber eines Hotels verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er den Hoteleingang so gestaltet, dass eine gläserne Drehtür seitlich durch ein Glaselement eingefasst wird, das in Augenhöhe nicht gekennzeichnet ist. Das hat der 11. Zivilsenat des OLG Schleswig entschieden und eine Schmerzensgeld- und Sachschadensersatzverpflichtung des Hotelbetreibers gegenüber einer gestürzten Besucherin bejaht. Weiterlesen…

OLG Koblenz: Befunderhebungsfehler eines Augenarztes im Wochenendnotdienst

Haftungsrecht
Arzthaftung
Befunderhebungsfehler eines Augenarztes im Wochenendnotdienst
BGB §§ 249, 253, 276, 280, 611, 823; ZPO §§ 286, 296, 412, 530, 531
* 1. Sieht ein Augenarzt im Bereitschaftsdienst am Wochenende davon ab, den Patienten persönlich zu untersuchen, und beschränkt sich stattdessen auf die telefonische Empfehlung, am darauffolgenden Werktag den örtlichen Facharzt aufzusuchen, kann darin ein Versäumnis gesehen werden, das die Beweislast zugunsten des Patienten umkehrt. *
* 2. Beweist der Arzt in einem derartigen Fall, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Versäumnis und dem Primärschaden wenn nicht ausgeschlossen, so doch äußerst unwahrscheinlich ist, scheidet eine Haftung gleichwohl aus. *
* 3. Die lediglich eintägige Verzögerung der sachgemäßen Behandlung einer Regenbogenhautentzündung rechtfertigt kein Schmerzensgeld. *

OLG Koblenz, Urteil vom 13. 1. 2016 (5 U 290/15)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 890)