OLG Koblenz: Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers (Diesel-Abgasskandal)

Der 1. Zivilsenat des OLG Koblenz hat in seinem ersten Urteil zum sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist.

Die Bekl. ist Vertragshändlerin für Fahrzeuge der Marke Volkswagen. Die Kl. erwarb bei der Bekl. mit Kaufvertrag vom 8.7.2014 einen Neuwagen der Marke VW, Modell Tiguan Sport & Style mit „BlueMotion“-Technik. In dem Fahrzeug ist ein von der Volkswagen AG hergestellter Dieselmotor vom Typ EA 189 verbaut. Das erworbene Fahrzeug bzw. der darin verbaute Motor ist vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffen. Die Kl. erklärte die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung und begehrte die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, sowie Ersatz der aufgewendeten Kfz-Steuer und der geleisteten Beiträge zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Weiterlesen…

OLG Hamm: Kfz-Kaskoversicherer zu spät unterrichtet – kein Anspruch

Teilt ein VN – in Kenntnis der ihm obliegenden Anzeigepflicht – seinem Kfz-Kaskoversicherer einen Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall mit, kann der Kfz-Kaskoversicherer berechtigt sein, eine Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit zu verweigern. Das hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Essen bestätigt.

Der Kl. aus Essen hatte seinen Pkw Porsche Boxster beim bekl. Versicherer kaskoversichert. Mitte Juni 2016 meldete der Kl. der Bekl. einen Schadensfall vom 23.12. 2015. Nach seiner, des Kl., Darstellung war die linke Seite seines Fahrzeugs, das er in Essen am Rand einer Straße abgestellt hatte, streifenartig beschädigt worden. Diesen Schaden habe er – so der Kl. – im Januar 2016 begutachten und dann noch im Januar für ca. 5600 Euro reparieren lassen. Am Unfalltage habe er an seinem Fahrzeug einen Zettel mit einem Namen und einer Mobilfunknummer vorgefunden, mit diesen Angaben in der Folgezeit aber keinen Schädiger ermitteln können. Aus diesem Grund sei die Bekl. dann im Juni 2016 unterrichtet worden. Weiterlesen…

BGH: Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung auf Grundlage von rechtswidrig erlangten Daten des VN

Versicherungsvertragsrecht
Sämtliche Versicherungszweige
Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung auf Grundlage von rechtswidrig erlangten Daten des VN
VVG §§ 31, 213; BGB § 242
* 1. § 213 VVG steht der Zulässigkeit sogenannter allgemeiner Schweigepflichtentbindungen nicht entgegen. Der Versicherer darf im Rahmen seiner Leistungsprüfung dem Versicherten die Erteilung einer solchen Erklärung aber regelmäßig nicht abverlangen (Fortführung von Senat VersR 2017, 469 = r+s 2017, 232). * Weiterlesen…

OLG Oldenburg: Risse im Einfamilienhaus durch Tiefbauarbeiten nebenan

Der Wohnungsmarkt boomt, überall wird gebaut. Man spricht von „städtischer Verdichtung“, wenn auf freiwerdenden oder freigebliebenen Grundstücken Mehrfamilienhäuser neben bestehende Häuser gebaut werden. Viele Alteigentümer sehen das nicht gern. Manchmal zu Recht, wie jetzt der 12. Zivilsenat des OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall feststellen musste.

Ein Paar aus Nordhorn, Eigentümer eines Hauses aus der Jahrhundertwende, hatte ein Tiefbauunternehmen aus Westfalen verklagt. Auf dem Nebengrundstück sollte ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Zur Sicherung der hierzu ausgehobenen Baugrube brachte der bekl. Unternehmer in einem Abstand von zum Teil nur 60 cm zum Grundstück der Kl. mehrere acht Meter lange Eisenträger in den Boden ein. Dazwischen wurden Stahlbleche eingesetzt. Der Unternehmer hatte zunächst acht Meter tiefe Löcher in den Boden gebohrt und dann mit einem großen Rammgerät die Eisenträger eingebracht. Nach der Fertigstellung der Tiefbauarbeiten wurden die Stahlträger wieder gezogen. Weiterlesen…

Clara Bosch, Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes verdeckter Ermittlungsmethoden durch den Versicherer

Die Problematik der Verwertbarkeit unzulässig erlangter Beweismittel im Zivilprozess ist Gegenstand zahlreicher Abhandlungen in der Literatur und beschäftigt immer wieder die Zivilgerichte. In diesem Zusammenhang ist in der Praxis zunehmend zu beobachten, dass Versicherer sich verdeckt handelnder Detektive zur Feststellung des Versicherungsfalls oder auch des Umfangs ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Dies gilt insbesondere für Fälle, bei denen es um hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen geht, wie beispielsweise bei schweren Personenschäden oder auch hohen Fahrzeugschäden. Weiterlesen…