OLG Stuttgart: Urteil in einem Zivilrechtsstreit wegen eines tödlich verlaufenen Unfalls im Mineralfreibad Bad Wimpfen
Der 2. Zivilsenat des OLG Stuttgart in einem Zivilrechtsstreit wegen eines tödlich verlaufenen Unfalls im Mineralfreibad Bad Wimpfen das erstinstanzliche Urteil des LG Heilbronn teilweise abgeändert.
Der Senat geht ebenso wie die Vorinstanz von der Haftung des Betreibers des Freibades und des ebenfalls bekl. zum Unfallzeitpunkt vor Ort tätigen und für die Aufsicht im Bereich des Sprungbeckens zuständigen Bademeisters aus. Beide haben – so der Senat in seinem Urteil – die sie treffende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der Senat reduzierte allerdings die Haftung um 25% wegen eines Mitverschuldens des tödlich verunglückten Badegastes. Weiterlesen…