OLG Stuttgart: Urteil in einem Zivilrechtsstreit wegen eines tödlich verlaufenen Unfalls im Mineralfreibad Bad Wimpfen

Der 2. Zivilsenat des OLG Stuttgart in einem Zivilrechtsstreit wegen eines tödlich verlaufenen Unfalls im Mineralfreibad Bad Wimpfen das erstinstanzliche Urteil des LG Heilbronn teilweise abgeändert.

Der Senat geht ebenso wie die Vorinstanz von der Haftung des Betreibers des Freibades und des ebenfalls bekl. zum Unfallzeitpunkt vor Ort tätigen und für die Aufsicht im Bereich des Sprungbeckens zuständigen Bademeisters aus. Beide haben – so der Senat in seinem Urteil – die sie treffende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der Senat reduzierte allerdings die Haftung um 25% wegen eines Mitverschuldens des tödlich verunglückten Badegastes. Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M.: Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans zulässig

Besteht die Gefahr, dass Fußballfans Spiele stören werden, sind bundesweite Stadionverbote grundsätzlich rechtmäßig. Das bekräftigte das OLG Frankfurt/M. und wies zugleich Schadensersatzansprüche betroffener Fußballfans zurück.

Die Kl. sind Fußballfans und Mitglieder eines Vereins sogenannter Ultras. Der Bekl. ist der Dachverband der deutschen Fußballvereine. Im Vorfeld eines Bundesligaspiels im März 2013 kam es am Flughafen Dortmund zu einem unfriedlichen Zusammentreffen von Mitgliedern verschiedener Fußballclubs. Gegen die Kl. wurden nachfolgend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet. Der Bekl. sprach wegen dieser Ermittlungsverfahren gegen die Kl. bundesweite Stadionverbote unterschiedlicher Dauer aus. Die Kl. ließen diese mit anwaltlichen Schreiben zurückweisen. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen die Kl. im November 2013 eingestellt hatte, hob der Bekl. die Stadionverbote auf. Weiterlesen…

Europäische Kommission schlägt Festigung und vertiefte Vernetzung der europäischen Finanzaufsicht der Kapitalmarktunion vor

Die Pläne der Kommission zur Reform der EU-Aufsichtsstruktur werden es Verbrauchern, Anlegern und Unternehmen ermöglichen von gefestigten und stärker vernetzten Finanzmärkten zu profitieren.

Die von der Europäischen Kommission heute vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab die Finanzmärte stärker zu vernetzen und den Weg zur Kapitalmarktunion zu ebnen. Gleichzeitig, sollen die Reformen Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in Europa zu fördern und die Wirtschafts- und Währungsunion stärken. In seiner Rede zur Lage der Union hob Präsident Juncker die Bedeutung der Kapitalmarktunion, eines der Leitprojekte der Kommission, hervor. Die heutigen Vorschläge umfassen auch Maßnahmen, mit denen die Entwicklung von Finanztechnologien (FinTech) gefördert und dafür gesorgt werden soll, dass Nachhaltigkeitsaspekte in der Aufsichtspraxis auf europäischer Ebene systematisch berücksichtigt werden. Weiterlesen…

OLG Stuttgart: Berufung des Versicherers auf Entreicherung bei Totalverlust der Prämiensparanteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Lebensversicherung
Berufung des Versicherers auf Entreicherung bei Totalverlust der Prämiensparanteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung
VVG a. F. § 5 a; BGB §§ 812, 818 Abs. 3
* Bei der Rückabwicklung von nach dem Policenmodell geschlossenen, aber wirksam widerrufenen Verträgen über eine fondsgebundene Lebensversicherung steht das europarechtliche Effektivitätsgebot im Fall eines erheblichen und nicht nur geringen Verlustes oder auch im Fall eines Totalverlustes der Sparanteile der Prämien einer Berufung des Versicherers auf die sich nach nationalem Recht ergebende Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) nicht entgegen. *
OLG Stuttgart, Urteil vom 22. 5. 2017 (7 U 34/17)
– nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1132)

OLG Hamm: Milchzähne fehlerhaft beschliffen – 2000 Euro Schmerzensgeld

Ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen wird und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Detmold bestätigt.

Die Kl. befand sich in der kieferorthopädischen Behandlung der bekl. Zahnärzte. Bei der Kl. sind mehrere bleibende Zähne nicht angelegt. Die an ihrer Stelle vorhandenen Milchzähne sollten solange wie möglich erhalten bleiben und später durch Implantate ersetzt werden. Im Frühjahr 2013 beschliff eine in der Praxis arbeitende, im Prozess mitverklagte Zahnärztin die Milchzähne der seinerzeit 18 Jahre alten Kl., um die spätere implantologische Versorgung vorzubereiten. Die Milchzähne wurden in ihrer Breite reduziert, was aus Sicht der Bekl. geboten war, um später passgenaue Implantate einsetzen zu können. Dieses „Slicen“ hielt die Kl. für eine fehlerhafte Behandlung, die zudem fehlerhaft durchgeführt worden sei, weil die Milchzähne nach dem Entfernen des Zahnschmelzes sehr temperaturanfällig gewesen seien und sich in kurzer Zeit Karies gebildet habe. Die Kl. verlangte deswegen 2000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. für künftige materielle und immaterielle Schäden. Weiterlesen…