BVerfG: Anspruch auf Gegendarstellung trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer Berichterstattung

Der Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung besteht auch dann, wenn die betroffene Person zuvor keine Stellungnahme zu einer geplanten Berichterstattung abgegeben hat, obwohl der Redakteur ihr eine solche Möglichkeit eingeräumt hat. Eine unterlassene Erklärung begründet grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung, welche einen Gegendarstellungsanspruch entfallen ließe. Die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Nachrichtenmagazins nicht zur Entscheidung angenommen, in der dieses die Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit rügt, nachdem es zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt wurde. Weiterlesen…

OLG Rostock: Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für den Deckungsprozess in der Forderungsausfallversicherung

Privathaftpflichtversicherung
Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für den Deckungsprozess in der Forderungsausfallversicherung
VVG § 100; BGB § 305 c Abs. 2
* 1. Machen die AVB einer Forderungsausfallversicherung eine Leistung davon abhängig, dass der VN einen vollstreckbaren Titel im streitigen Verfahren gegen den Schädiger oder ein von diesem abgegebenes notarielles Schuldanerkenntnis erwirkt hat, genügt für die Erfüllung der ersteren Variante die Erwirkung eines Versäumnisurteils. * Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M.: Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Zuweisung eines Ganztagsbetreuungsplatzes für dreijährigen Sohn

Für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres besteht kein Anspruch auf den Nachweis eines Ganztagsbetreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung, bekräftigt das OLG Frankfurt/M. Mehrkosten, die Eltern durch die Inanspruchnahme einer privaten Betreuungseinrichtung entstehen, sind zudem nur zu ersetzen, wenn sie unzumutbar sind.
Tatbestand:

Die Kl. verlangen von der beklagten Stadt  Schadensersatz wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung.
Die Kl. haben einen Sohn. Die Stadt betreibt Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die Kl. bewarben sich um einen städtischen Ganztagsbetreuungsplatz für ihr dann drei Jahre altes Kind. Dieses konnte nur bis Ende August 2015 in der bislang besuchten privaten Krippe betreut werden. Da die Kl. trotz Nachfragen keine Zusage für einen städtischen Ganztagsplatz erhielten, meldeten sie ihren Sohn auch in einer privaten Kindertagesstätte (Kita) an. Dort wurde das Kind zum September 2015 aufgenommen. Ende September 2015 erhielten die Kläger eine Zusage für einen städtischen Platz. Da die Kläger mit der privaten Kita einen Jahresvertrag geschlossen hatten, konnten sie diesen Platz erst nach Fristablauf wahrnehmen. Die Beiträge für die private Kita lagen über den städtischen Sätzen.

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OLG Köln: 30% Rabatt auf (fast) alles

Ein Möbelmarkt darf nicht damit werben, er gewähre 30% Rabatt auf fast alles, wenn in einer Anmerkung zu der Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter der Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Hubertus Nolte kürzlich entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.

Tatbestand:

Der Möbelmarkt hatte in einem Prospekt damit geworben „30% Rabatt auf fast alles“ zu gewähren, wobei sich das Wort „fast“ senkrecht gedruckt im Knick des gefalteten Prospektes befand und deutlich kleiner und dünner gestaltet war als der Rest des Textes. Weiterlesen…

Tim Stoffregen, Zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle

Kausalitätsprobleme sind in Wissenschaft und Praxis allgegenwärtig. Bereits Erstsemester müssen sich z. B. mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit einer Person die Folgen ihrer Handlung strafrechtlich zurechenbar sind. Die Begriffe Kausalität und Zurechnung begegnen Juristen hier erst-, aber nicht letztmalig. Vielmehr ziehen sich diese Topoi quer durch alle Rechtsgebiete. Zu denken ist dabei vor allem an das Schadensersatz- und Deliktsrecht (§§ 249 ff., 280 ff., 823 ff. BGB), aber auch an nicht sofort auf der Hand liegende Bereiche wie das Anfechtungsrecht (§§ 119 ff. BGB), das Revisionsrecht (§§ 542 ff. ZPO und §§ 333 ff. StPO) und die Verfahrens- und Abwägungsfehlerlehre des Verwaltungsrechts (z. B. § 46 VwVfG und § 214 BauGB). Weiterlesen…