OLG Karlsruhe: Münzgeldklausel in AGB einer Bank unwirksam
Der u.a. für das Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Klausel
„BARTRANSAKTION
Bareinzahlung für Münzgeld 7,50Euro.“
im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam und deren Verwendung damit zu unterlassen ist. Weiterlesen…