BVerfG: Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen
Die Rechtsprechung des BSG nach der es bezogen auf die Rechtslage vor 2016 bei der Prüfung einer Krankenhausabrechnung unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), neben der gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen „Auffälligkeitsprüfung“ noch eine davon unabhängige „Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit“ gab, die zu keinem Anspruch der Krankenhäuser auf Zahlung einer Aufwandspauschale gegen die Krankenkassen führte, überschreitet die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung nicht. Mit dieser Begründung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG die Verfassungsbeschwerden mehrerer Träger von Krankenhäusern gegen Entscheidungen des BSG nicht zur Entscheidung angenommen. Weiterlesen…