BGH: Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen „Altanschließer“ in Brandenburg nicht verjährt

Der u.a. für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des BGH hat über einen gegen einen brandenburgischen Wasser- und Abwasserzweckverband geltend gemachten Schadensersatzanspruch entschieden, der auf die Rückerstattung eines Beitrags für einen Trinkwasseranschluss gerichtet war. Der Senat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beitragsforderung des Zweckverbands nicht verjährt war. Allerdings ist noch zu klären, ob in dem Bescheid unzulässig Beiträge für Maßnahmen verlangt wurden, die vor dem 3.10.1990 erbracht waren. Weiterlesen…

Prof. Dr. Thomas Riehm: Rechte an Daten – Die Perspektive des Haftungsrechts

„Daten sind das Öl der digitalen Wirtschaft.“ Diese viel verwendete Metapher ist doppeldeutig und in ihrer doppelten Bedeutung gemeint. Zum einen sind Daten in der digitalen Wirtschaft das, was während des industriellen Zeitalters das Öl war: das zentrale Wirtschaftsgut, hinter dem jeder her ist, weil es für die Quelle der Energie und damit letztlich für Produktivität steht. Dem „Ölrausch“ des 19. und 20. Jahrhunderts folgt der „Datenrausch“ des 21. Jahrhunderts. So erwartete die EU-Kommission schon 2015 im Rahmen ihrer Analyse zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, dass bis 2020 mehr als 16 Zettabytes an sinnvollen Daten existieren wird – das entspricht zwei Terabyte pro Erdbewohner! Zum anderen fungiert Öl aber auch als Schmiermittel: in der Digitalwirtschaft erleichtern Daten die Kooperation zwischen Unternehmen und ermöglichen damit enorme Produktivitätssteigerungen. Daten, die fließen, optimieren den Informationsfluss und lassen dadurch ökonomische Prozesse schneller ablaufen. Sie sind dabei Gegenstand einer neuartigen Wertschöpfungskette: Daten werden erzeugt, gesammelt, aggregiert und dann analysiert – man könnte auch sagen veredelt. Am Ende dieser Wertschöpfungsvorgänge steht Innovation durch neuartige Produkte oder – meist – Dienstleistungen, die mit Hilfe der analysierten daten optimiert werden.

Oftmals handeln auf den jeweiligen Stufen der Wertschöpfungskette unterschiedlich spezialisierte Akteure. Die Daten müssen daher zwischen diesen übertragen werden. Inwieweit das bei personenbezogenen Daten erlaubt ist, ist eine Frage des Datenschutzrechts der DSGVO und des BDSG, die im Folgenden weitgehend ausgeklammert bleiben. Längst nicht alle im hier besprochenen Sinn vermögenswerten Daten sind personenbezogen und damit datenschutzrechtlich relevant; gerade im Zusammenhang mit der sogenannten „Industrie 4.0“ geht es häufig um reine Maschinendaten – von der Beanspruchung und dem Verschleißzustand einer Maschine bis hin zu Telemetrie-Daten eines Rennautos. Mit der Übertragung von Daten zwischen verschiedenen Akteuren entstehen rechtliche Zuordnungsfragen, die sich aus Sicht des allgemeinen Zivilrechts in verschiedenen Dimensionen stellen: Wer darf auf welche Daten zugreifen, wem steht das Recht zu, die Daten zur Gewinnerzielung zu nutzen, wem stehen gegebenenfalls Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz zu, wenn unerlaubt auf die Daten zugegriffen wird oder diese sogar gelöscht werden? Diese Fragen gewinnen durch die Mobilität der Daten noch mehr an Komplexität: Daten können beliebig dupliziert werden; sie sind per Internet weltweit zugänglich. Dadurch können sie vor unerlaubten Zugriffen faktisch nur schwer geschützt werden, sodass die rechtlichen Schutzmechanismen immer mehr an Bedeutung gewinnen.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 714)

Unfallversicherung muss laut BGH nur mit Versicherungsnehmer sprechen

Ein Unfallversicherer muss eine versicherte Person bei einer Absicherung auf fremde Rechnung grundsätzlich nicht informieren. Das ist auch dann der Fall, wenn der Versicherte den Versicherungsfall selbst anzeigt, entschied jetzt der BGH.

OLG Düsseldorf: Haftung des Versicherungsmaklers für falsche Aussage über den Umfang des Versicherungsschutzes

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Haftung des Versicherungsmaklers für falsche Aussage über den Umfang des Versicherungsschutzes
BGB § 280; VVG § 63
* 1. Erklärt ein Versicherungsmakler vor Abschluss einer Patentrechtsschutzversicherung, dass auch die Abwehr von Patentrechtsnichtigkeitsklagen erfasst ist, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist, ist er schadensersatzpflichtig, wenn der VN im Vertrauen auf das Bestehen eines entsprechenden Rechtsschutzes eine Patentverletzungsklage erhoben hat und dann, wie üblich, im Gegenzug im Rahmen einer Patentrechtsnichtigkeitsklage verklagt wird. *
* 2. Dabei kommt es dann nicht darauf an, ob die Abwehr von Patentrechtsnichtigkeitsklagen überhaupt versicherbar ist. *
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2018 (I-4 U 210/17)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 758)