OLG Karlsruhe: Sorgfaltspflichten im Pflegeheim – keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

Tatbestand:

Die Klägerin ist die Krankenkasse einer an Demenz erkrankten Bewohnerin eines Pflegeheims. Die Beklagte ist die Trägerin des Pflegeheims. Weiterlesen…

Rezension: Pache, 100 Fragen rund um Cyber-Versicherungen

Wie kaum ein anderes innovatives Versicherungsprodukt ist die Cyber-Versicherung in jüngerer Zeit in den Blickpunkt der Fachöffentlichkeit gelangt. In seinem für die Praxis geschriebenen Handbuch bietet Thomas Pache seine eigenen langjährigen Erfahrungen aus dem Underwriting weiter. Dabei geht er auf eine Vielzahl von teils kontrovers diskutierten Themen – wie etwa „Silent Cyber“  (Frage 2) oder Erprobungsklauseln (Frage 32) – ein. Hierdurch wird ein guter und zuverlässiger Überblick nicht allein zur einschlägigen Terminologie und den maßgeblichen Risiken und Deckungskonzepten, sondern auch zu zahlreichen Praxisfragen des Underwriting, zum Pricing, zur bedarfsgerechten Versicherungssumme oder zu Kumulrisiken geboten. Zudem werden einige Rechtsfragen angesprochen, etwa die Versicherbarkeit von Bußgeldern (Frage 21) oder die Bedeutung der Kriegsklausel, die ein US-Versicherer bereits für ein Cyberrisiko gezogen hat (Frage 37). Dabei verfolgt das Werk nicht das Ziel, die juristische Diskussion voranzubringen, wohl aber bei Nichtjuristen Problembewusstsein zu wecken. Umgekehrt liegen die Stärken des Buchs für den versicherungsrechtlich interessierten Leser darin, das nötige Praxiswissen zu diesem neuen Markt, insbesondere hinsichtlich der Produktgestaltung und der für sie maßgeblichen wirtschaftlichen Beweggründe, auf überaus anschauliche Weise nahegebracht zu bekommen. Die Neuerscheinung kann jedem, der sich mit Cyber-Versicherungen befasst, nur nachdrücklich empfohlen werden.

Der Rezensent, Prof. Dr. Christian Armbrüster, lehrt Zivilrecht mit einem Schwerpunkt auf dem Privatversicherungsrecht an der Freien Universität Berlin und ist Richter am KG a. D.

100 Fragen rund um Cyber-Versicherungen
Von Thomas Pache
(VVW GmbH, Karlsruhe 2019, 154 S., ISBN 978-3-96329-069-5, 49 Euro)

BGH: Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung des Grenzabstands

Der V. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind.

Sachverhalt:

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, die in Baden-Württemberg belegen und mit Wohnhäusern bebaut sind. Auf dem Grundstück des Bekl. stehen in einem Abstand von mindestens zwei Meter zu der Grenze drei ca. 18 Meter hohe, gesunde Birken. Wegen der von den Birken ausgehenden Immissionen (Pollenflug, Herausfallen der Samen und Früchte, Herabfallen der leeren Zapfen sowie der Blätter und Birkenreiser) verlangt der Kl. mit dem Hauptantrag deren Entfernung und hilfsweise eine monatliche Zahlung von jeweils 230 € in den Monaten Juni bis November eines jeden Jahres. Weiterlesen…

Hans-Günter Ernst und Herbert Lang, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden – Sind die Schätzungsgrundlagen noch aktuell?

Das Schmerzensgeld und der Haushaltsführungsschaden spielen in der Regulierung von Personenschäden – quer über alle Schweregrade hinweg – eine zentrale Rolle. Die Kriterien für die Bemessung ihrer Entschädigungshöhe sind auf Basis einer gefestigten Judikatur seit vielen Jahren im Wesentlichen unverändert. Das OLG Frankfurt/M. hat nun in seinem Urteil vom 18. 10. 2018 (VersR 2019, 435) zu beiden Positionen neue Ansätze vertreten und damit eine lebhafte Diskussion in Rechtsprechung und Literatur ausgelöst. Die beiden Autoren Hans-Günter Ernst und Herbert Lang untersuchen in ihrem aktuellen Beitrag die grundlegende Frage, ob die bislang praktizierten Kriterien noch aktuell sind oder neu überdacht werden müssen.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2019, 1122)

BGH: Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei Darlehensablösung

Der XI. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass die in den AGB einer Sparkasse enthaltene Klausel

„4. Sonstige Kredite

4.8 Sonstige Entgelte

Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100 €“

bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam ist. Weiterlesen…