BGH: Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf „erhöhtes Parkentgelt“ haften, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen

Der u.a. für die Leihe und das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hatte zu entscheiden, ob der Betreiber eines privaten Parkplatzes vom Halter eines unter Verstoß gegen die Parkbedingungen abgestellten Pkw ein sog. erhöhtes Parkentgelt verlangen kann.

Die Kl., ein mit der Bewirtschaftung privaten Parkraums befasstes Unternehmen, betreibt für die jeweiligen Grundstückseigentümer zwei Krankenhausparkplätze. Diese sind durch Hinweisschilder als Privatparkplätze ausgewiesen. Die Benutzung ist für eine Höchstparkdauer mit Parkscheibe kostenlos; zudem gibt es gesondert beschilderte, den Krankenhausmitarbeitern mit Parkausweis vorbehaltene Stellflächen. Durch Schilder ist darauf hingewiesen, dass bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen ein „erhöhtes Parkentgelt“ von mindestens 30 € erhoben wird. Die Bekl. ist Halterin eines Pkw, der im Oktober 2015 auf dem Parkplatz des einen Krankenhauses unter Überschreitung der Höchstparkdauer sowie im Mai und im Dezember 2017 unberechtigt auf einem Mitarbeiterparkplatz des anderen Krankenhauses abgestellt war. Die drei am Pkw hinterlassenen Aufforderungen zur Zahlung eines „erhöhten Parkentgelts“ blieben erfolglos. Daraufhin ermittelte die Kl. durch Halteranfragen die Bekl. als die Fahrzeughalterin. Diese bestritt, an den betreffenden Tagen Fahrerin des Pkw gewesen zu sein, und verweigerte die Zahlung. Weiterlesen…

Rezension: VersicherungsAlphabet (VA)

Mit der vorliegenden völlig neubearbeiteten und auf den neuesten Stand gebrachten 11. Auflage des VersicherungsAlphabets führen die Autoren v. Fürstenwerth und Weiß, verstärkt um die neu hinzugetretenen Autoren Werner Consten und Peter Präve, dieses Mitte der Fünfziger Jahre des zurückliegenden Jahrhunderts von Prof. Reimer Schmidt begründete Standardwerk zur Auffindung und Erläuterung der in der Versicherungswirtschaft verwendeten Begriffe (unter Einschluss von deren zunehmend gebräuchlichen Abkürzungen) im Anschluss an die zuletzt vor 18 Jahren im Jahr 2001 erschienene 10. Auflage dieses Werkes fort. Seit jeher wird darin Wert darauf gelegt, nicht nur die Begriffe und ihre Bedeutung zu benennen, sondern sie in ihrem wesentlichen und sie charakterisierenden  Inhalt prägnant in Gestalt kurzer Einzelbeiträge darzustellen und ihre Konnotation in ihrem Begriffsumfeld zu erläutern. Unter Berücksichtigung der im Laufe der zurückliegenden 18 Jahre eingetretenen Entwicklung und Veränderung der Marktbedingungen führt auch die vorliegende 11. Auflage dieses Konzept konsequent fort.

Damit gehen die Autoren erkennbar über das jederzeit und überall im Netz verfügbare Begriffsinventar hinaus, indem sie auch das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld in ihre Darstellung miteinbeziehen und auf diese Weise den gesuchten Begriff in einem Blickwinkel von 360 Grad „mit Leben und Farbe“ ausfüllen.

Besonderes Augenmerk haben die Autoren dabei der der Internationalisierung des Versicherungsgeschäfts geschuldeten, im anglo-amerikanischen Sprachraum beheimateten Erweiterung der Begriffswelt zukommen lassen, die zunehmend an Einfluss gewinnt und aus dem Alltag der Versicherungswirtschaft unserer Tage nicht mehr wegzudenken ist. Dies gilt angesichts der Einbindung des deutschen Versicherungsmarktes in den freien Dienstleistungsmarkt der Europäischen Union insbesondere auch für die aufsichtsrechtliche Seite des Geschäfts  mit der zugehörigen Finanzaufsicht sowie hinsichtlich der Auswirkungen der internationalen Rechnungslegung (International Financial Reporting Standards) auf die Versicherungswirtschaft als Ganzes.

Als Nachschlagewerk bietet das VersicherungsAlphabet einen umfassenden Ein- und Überblick in die weit gefächerte versicherungsspezifische Begriffswelt und ist damit unverzichtbares Informationsmittel für jeden, der mit Versicherung befasst ist.

VersicherungsAlphabet (VA)

Begriffserläuterungen der Versicherung aus Theorie und Praxis

Von Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, Alfons Weiß, Werner Consten, Peter Präve

(Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 11. Aufl. 2019, 984 S., ISBN 978-3-96329-019-0, 79 Euro)

Rezensent: Rechtsanwalt Heiko Klaus Medert, axis Beratungsgruppe, Köln

BFH: Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der BFH entschieden.

Die Kl. ist eine AG, die von Privatpersonen abgeschlossene Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Kaufpreis lag über dem sog. Rückkaufswert, aber unter den eingezahlten Versicherungsprämien. Anschließend änderte die Kl. die Versicherungsverträge, indem sie die für die Ablaufleistung unerheblichen Zusatzversicherungen kündigte und die Beitragszahlung auf jährliche Zahlungsweise umstellte. Danach veräußerte sie ihre Rechte an den so modifizierten Kapitallebensversicherungen an Fondsgesellschaften. Ihre Umsätze aus der entgeltlichen Übertragung von Kapitallebensversicherungen behandelte die Kl. im Streitjahr (2007) als umsatzsteuerfrei. Weiterlesen…