BGH: Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung

Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts aufgrund des Art. 34 GG zuständige III. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass Mietern keine Amtshaftungsansprüche zustehen, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung mit weitem räumlichem und persönlichem Geltungsbereich erlässt, die jedoch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Verordnung unwirksam ist. Weiterlesen…

BGH: Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder“

Der I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass die Nutzung des Bildes eines Prominenten als „Clickbait“ („Klickköder“) für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten in dessen Recht am eigenen Bild eingreift und das Presseunternehmen zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr an den Prominenten verpflichtet. Weiterlesen…

Governance und Compliance nach Wirecard – Der Regierungsentwurf zum FISG

Am 16.12.2020 hat die Bundesregierung ihren Entwurf (RegE) eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG-E) verabschiedet. Der Entwurf folgt auf den Referentenentwurf (RefE) des BMF und des BMJV zum FISG vom 18.10.2020, der seinerseits durch den 16 Punkte umfassenden Aktionsplan der Bundesregierung vom 6.10.2020 vorbereitet wurde. Aber bereits jetzt führt der Entwurf mit den Vorgaben in Art. 16 zu signifikanten aktienrechtlichen Veränderungen der Organisationsvorgaben für Unternehmen, die primär, aber nicht nur börsennotierte Unternehmen betreffen. Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen Neuregelungen, die auch für Versicherungsunternehmen wichtig sind und die grundsätzlich ab dem 1.7.2021 in Kraft treten sollen. Weiterlesen…

BGH präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern

Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein an Demenz erkrankter Pflegeheimbewohner bei erkannter oder erkennbarer Selbstschädigungsgefahr nicht in einem im Obergeschoss gelegenen Wohnraum mit leicht zugänglichen und einfach zu öffnenden Fenstern untergebracht werden darf.

Die Kl. nimmt als Miterbin ihres Ehemannes die Bekl., die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, aus übergegangenem und abgetretenem Recht auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch. Der im Jahr 1950 geborene Ehemann der Kl. lebte seit Februar 2014 in dem Pflegeheim. Er war hochgradig dement und litt unter Gedächtnisstörungen infolge Korsakow-Syndroms sowie psychisch-motorischer Unruhe. Zudem war er örtlich, zeitlich, räumlich und situativ sowie zeitweise zur Person desorientiert. Die Notwendigkeit besonderer Betreuung bestand wegen Lauftendenz, Selbstgefährdung, nächtlicher Unruhe und Sinnestäuschungen. Weiterlesen…

Was ist maßgeblich?

Unterschiedliche Informationspflichten bei Prämien- und Bedingungsanpassung?

Viele Fragen ranken sich um die Durchführung einer Vertragsanpassung in der privaten Krankenversicherung, erst recht um eine am Ende erfolgreiche, also rechtswirksame Änderung. Zunächst stand die Unabhängigkeit des Treuhänders im Fokus. Was macht einen Treuhänder abhängig? Darf es sich um einen ehemaligen Angestellten handeln? Welchen Teil seines Einkommens darf er aus dem Treuhandauftrag generieren? Der BGH (VersR 2019, 283) hat sich in Bezug auf diese und ähnliche in den Instanzen heftig umstrittenen Fragen der Stimme enthalten und salomonisch geurteilt, dass sie von den Zivilgerichten nicht beantwortet werden können, weil sie Teil der aufsichtsrechtlich geregelten Treuhänder-Bestellung sind. Sodann ist die Wirksamkeit des § 8b Abs. 2 MBKK in den Fokus erst der Verbraucheranwälte und dann auch der Gerichte geraten (weil danach der Versicherer von einer Prämienanpassung absehen kann und nicht muss, wenn sich die Verhältnisse nur vorübergehend geändert haben; vgl. OLG Köln, BeckRS 2020, 21286, Rz. 44 ff. [45]; LG Bonn, r+s 2020, 646 mit einer teils kritischen Anmerkung von Rogler). Umstritten ist auch Frage nach dem Verhältnis zwischen Prämien- und Bedingungsanpassung. Muss der Versicherer die Prämien erhöhen, wenn die gesetzlichen Parameter dafür eingetreten sind? Oder darf er stattdessen – sozusagen als milderes Mittel – eine Leistung kürzen, um die gestörte Vertragsäquivalenz wiederherzustellen? Das kann ja durchaus im Interesse der Versicherungsnehmer liegen: lieber eine Therapiesitzung beim Psychotherapeuten weniger, dafür aber Geld gespart. Das gelegentlich behauptete „Primat der Prämienanpassung“ überzeugt nicht, vielmehr stehen beide Instrumente gleichwertig nebeneinander (zu diesem Problem vgl. Langheid, FS Kollhosser, 2004, S. 234 ff.). Beide Streitpunkte harren noch einer höchstrichterlichen Beilegung. Weiterlesen…