Digitalisierung Fehlanzeige!

Zur Online-Recherche nach Schmerzensgeld-Präjudizen

VersR-Bloggerin Ina Ebert hat in ihrem Beitrag vom 15.12.2020 das Schmerzensgeld als schillernde Allzweckwaffe, als Spiegel des Zeitgeists bezeichnet, eine Aussage, die man sofort unterschreiben möchte, wäre da nicht die bedrückende Erkenntnis, dass Anwälte und Richter bei der Geltendmachung und Zuerkennung von Schmerzensgeld in der Anfangszeit des BGB, jedenfalls im analogen Zeitalter stecken geblieben sind.

Digitalisierung ist das Stichwort des 21. Jahrhunderts und alle Lebensbereiche sind gezwungen, sie zu nutzen. Kaum ein Rechtsgebiet eignet sich besser, aus der Digitalisierung Nutzen zu ziehen, als das Schmerzensgeld. Der BGH hat immer wieder gefordert, dass die Bemessung des Schmerzensgelds unter Berücksichtigung vergleichbarer Entscheidungen erfolgen muss. Dazu benötigt man Suchmaschinen. Was hindert also die Rechtsanwender daran, sich an den Computer zu setzen und in Dateien nach vergleichbaren Entscheidungen zu suchen? Ein Phänomen, niemand steht der Digitalisierung ferner als Anwälte und Richter. Sie suchen nicht, weder digital noch analog. Weiterlesen…