Seit langem wird über Sinn und Zweck des dualen Krankenversicherungssystems gestritten. Die Befürworter einer „Bürgerversicherung“ oder auch von „Kopfprämien“ beanstanden seit langem mit erheblichem Aufwand und beträchtlichem publizistischen Erfolg die von ihnen so bezeichnete „Zweiklassen-Medizin“ und die damit verbundene „soziale Ungerechtigkeit“, deren Beseitigung nur durch die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung (PKV) gelingen könne. Die Vertreter solcher Ideen und erst recht ihre Claqueure in den Medien übersehen dabei geflissentlich, dass es um zwei prinzipiell unterschiedliche Systeme geht, das eine Einkommensfinanziert, das andere auf dem Äquivalenzprinzip basierend, die man so schlicht wie gewünscht und gefordert nicht harmonisieren kann. So hat eine – natürlich viel zitierte – Studie der Bertelsmann Stiftung im Jahre 2020 das für Kenner der Stiftung wenig überraschende Ergebnis erbracht, dass sich die PKV-Versicherten dem „sozialen Ausgleich“ entzögen, indem sie auf ihrem Recht beharrten, private Verträge über alles mögliche und eben auch über ihre Risikoabsicherung im Krankheitsfall abzuschließen. Jeder Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), so Bertelsmann, würde dieses unsoziale Verhalten mit jährlich 48 € subventionieren, denn um diesen Betrag könnten die GKV-Beiträge gesenkt werden, wenn endlich alle in den großen Topf der GKV einzahlen würden. Weiterlesen…