OLG Frankfurt: 50 cm hoch gespannte signalrote Slackline im Free-style-Bereich begründet keine Verkehrssicherungspflicht eines Fitnessstudiobetreibers

Das Spannen einer signalroten, sich von der Umgebung deutlich abhebenden Slackline in einer Höhe von ca. 50 cm auf einer Breite von 6-8 m in einem Free-style-Bereich eines Fitnessstudios stellt keinen Zustand dar, den ein umsichtiger Kunde des Studios nicht erkennen und sich dagegen mit der gebotenen Aufmerksamkeit nicht selbst schützen kann. Das OLG Frankfurt am Main hat deshalb Schadensersatzansprüche der gestürzten Klägerin mit heute veröffentlichter Entscheidung zurückgewiesen.

Das Streben nach höherer Rente durch Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten ist kein Rechtsmissbrauch

Behörden und Instanzgerichte greifen gelegentlich daneben

Die gerade 63 Jahre alt gewordene schwerbeschädigte Klägerin strebte in die Rente. Sie erkundigte sich im Januar 2014 bei der Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Rentenhöhe, die unter Berücksichtigung „fiktiver Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt“ gem. § 262 SGB VI monatlich 922,84 € betragen sollte. Am 30.4.2014 erhielt die Klägerin bei einem persönlichen Beratungstermin vom Rentenversicherungsträger die als unverbindlich bezeichnete Auskunft, bei Rentenbeginn am 1.7.2014 betrage die Rente 934,79 €. Weil die Klägerin noch in den „Genuss des Weihnachtsgeldes“ kommen wollte, beantragte sie am 15.7.2014 die Rente ab 1.12.2014. Im Rentenbescheid wurde die Rente mit 886,96 € festgesetzt. Die geringere Rente beruht darauf, dass die Klägerin durch die für wenige Monate fortgesetzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit einige „Entgeltpunkte“ hinzuerworben hatte, so dass die erarbeiteten Entgeltpunkte gerade die Grenze überschritten, bis zu der ihr die oben genannten „fiktiven Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt“ hätten gewährt werden können. All dies wurde vom Sozialgericht rechtskräftig festgestellt. Die anschließende Klage, mit der die Klägerin vor dem OLG Koblenz (Urt. v. 6.2.2020 – 1 U 1272/19, aufgehoben durch BGH v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043) Amtshaftungsansprüche auf Zahlung der monatlichen Differenz von 45,41 € geltend gemacht hat, wurde in den Vorinstanzen abgewiesen. Weiterlesen…

Nachruf – VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert†

Am 23.7.2021 ist Dr. Christoph Eggert, ehemaliger Vorsitzender Richter des 1. Zivilsenats des OLG Düsseldorf, verstorben. Geboren am 4.10.1943 in Danzig zeigte sich seine Verbundenheit mit dem Rheinland schon früh daran, dass er nicht nur das Abitur, sondern auch beide juristische Staatsexamina in Düsseldorf ablegte. Der richterliche Werdegang von Christoph Eggert begann 1974 am LG Köln und setzte sich ab 1990 am OLG Düsseldorf fort. Dort wurde er am 1.12.1999 zum Vorsitzenden Richter des für Verkehrsunfälle zuständigen 1. Zivilsenats ernannt – eine Stellung, die er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats Oktober 2008 innehatte.

Während der Zeit als Vorsitzender des 1. Zivilsenats des OLG Düsseldorf hat Christoph Eggert die Rechtsprechung seines Senats zum Verkehrsunfallrecht maßgeblich geprägt. Darüber hinaus ist er durch zahlreiche Publikationen hervorgetreten, die dem Autokauf sowie dem Ersatz des Sach- und Personenschadens bei Verkehrsunfällen gewidmet sind. Besonders hervorzuheben ist sein zusammen mit Dr. Kurt Reinking verfasstes Buch „Der Autokauf“, dessen erste Auflage 1979 veröffentlicht wurde. Der „Reinking/Eggert“ liegt heute in der 14. Auflage 2020 vor und hat sich zu einem wirklichen Standardwerk entwickelt, das für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Hinzu kommen verschiedene weitere Veröffentlichungen – auch in der VersR. Weiterlesen…

Kafkaesk – Solvency II, der Green Deal und die UN Sustainable Development Goals

Das oberste Ziel von Solvency II war bislang die effizientest mögliche Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen zum Schutz der Versicherten und ihrer Ansprüche. Seine drei Säulen (Finanzausstattung, Risikomanagement und Berichtswesen) sollen das sicherstellen. Nun aber gesellt sich zu diesen ordnungspolitischen Vorgaben eine virtuelle Säule IV: ein rechtspolitisches Diktat zum Kampf gegen den Klimawandel. Was auf den ersten Blick wie eine dystopische Phantasie wirkt, ist teilweise schon Wirklichkeit. Weiterlesen…