BGH verwirft sog. „taggenaue Berechnung“ des Schmerzensgeldes

Der Kl. wurde bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren verbrachte er im Rahmen von 13 stationären Aufenthalten insgesamt 500 Tage im Krankenhaus, u.a. musste der rechte Unterschenkel amputiert werden. Der Kl. ist seither zu mindestens 60 % in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. Die Einstandspflicht der Bekl. (Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Pkw) steht dem Grunde nach außer Streit.

Das LG hat dem Kl., soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, ein Schmerzensgeld von 100.000 € zugesprochen. Auf die Berufung des Kl. hat das OLG Frankfurt (VersR 2021, 127) die Bekl. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von insgesamt 200.000 € verurteilt. Weiterlesen…

Roma locuta

Nicht jede sprachliche Unfertigkeit führt zur Erweiterung des Versicherungsschutzes

Der BGH hat entschieden. Nach der mündlichen Verhandlung am 26.1.2022 hat er in einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit informiert, dass Ansprüche aus einer entsprechenden Versicherung nicht bestehen, wenn eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit COVID-19 oder des Krankheitserregers SARS-CoV-2 erfolgt ist. Wenn die AVB (hier: § 2 Nr. 1 Buchst. a Halbsatz 1 ZBSV 08) Versicherungsschutz nur für meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger nach einem abschließenden Katalog (hier: § 2 Nr. 2 ZBSV 08) versprechen, ist das nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers abschließend. Zwar meint der BGH, dass nicht die Verwirklichung einer aus dem Betrieb selbst erwachsenden, sog. intrinsischen, Infektionsgefahr vorliegen muss, aber der zusätzliche Bezug auf die „im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten“ Krankheiten und Krankheitserreger dienten lediglich der Klarstellung und führten nicht zu einer Erweiterung des Versicherungsschutzes. Weiterlesen…

Nachruf – Prof. Dr. Gerrit Winter

Gerrit Winter ist am 27. Januar 2022, kurz vor Vollendendung seines 87. Lebensjahres, in Hamburg plötzlich und unerwartet verstorben. Er war bis zuletzt als Dozent und stellvertretender Programmdirektor im Masterstudiengang Versicherungsrecht für die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg und das Seminar für Versicherungswissenschaft tätig und hat in seiner Eigenschaft als Ehrenmitglied des Präsidialrats der Association Internationale de Droit des Assurances (AIDA) an Sitzungen teilgenommen.

Gerrit Winter wurde 1935 in Gotha geboren und studierte an den Universitäten Würzburg und Göttingen deutsches Recht und an der Universität Oxford englisches Recht. In seiner von Wilhelm Ebel betreuten Dissertation aus dem Jahre 1962 wendete er sich gegen das damals noch einhellig vertretene versicherungsrechtliche Bereicherungsverbot. Nach Assistenten- und Dozentenjahren in Göttingen und Hamburg bei Hans Möller und Karl Sieg wirkte er seit 1977 als Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Versicherungsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg. Bis zur Neubesetzung des Lehrstuhls im Jahre 2006 war Gerrit Winter im Zusammenwirken und im Wechsel mit Manfred Werber in der Leitung des Seminars für Versicherungswissenschaft und des Versicherungswissenschaftlichen Vereins in Hamburg e.V. tätig. Weiterlesen…

Grundrechtsverletzungen von Strafgefangenen sind keine Bagatelle

Grundrechtsverletzungen in Haftanstalten sollten von Amts wegen vermieden werden, so meint man. Leider lehrt uns die Rechtsprechung bei mindestens zwei Fallgestaltungen ein anderes.

In den Jahren 2003 bis 2008 (vgl. Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 5. Aufl. 2010, E1280 bis 1303) beschäftigten Strafgefangene die Gerichte mit Entschädigungsansprüchen (Art. 34 GG, § 839 BGB), weil sie amtspflichtwidrig zu mehreren oder mit einem Raucher in Zellen untergebracht waren, deren Quadratmeterzahl unter der für jeden Gefangenen zu fordernden Mindestgröße lag. Die Unterbringung auf weniger als 5 m2 wurde als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet. Der Ersatzanspruch richtete sich z.B. auch nach der Dauer der rechtswidrigen Unterbringung und betrug meist zwischen 10 € und bis zu 25 €/Tag. Weiterlesen…