Versicherungsnehmer als Vermittler? – Neues vom EuGH zur Gruppenversicherung

Ein aktuelles Urteil des EuGH lenkt den Blick auf die vieldiskutierte Frage, inwiefern der Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung zugleich als Versicherungsvermittler anzusehen ist. Bislang herrscht in Deutschland die Ansicht vor, dass bei der echten Gruppenversicherung, bei der die „Gruppenspitze“ Versicherungsnehmerin des mit dem Versicherer geschlossenen Gruppenvertrags ist und die Beitretenden die Stellung von Versicherten haben, der Versicherungsnehmer grundsätzlich kein Vermittler ist. Freilich hat der BGH (VersR 2021, 116) im Jahr 2020 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob diese Sichtweise mit den europarechtlichen Vorgaben der Vermittlerrichtlinie (IMD) und der Vertriebsrichtlinie (IDD) vereinbar ist. Zugrunde lag die Unterlassungsklage eines Verbraucherverbands, der die Tätigkeit des Versicherungsnehmers einer Gruppen-Rückholkostenversicherung wegen fehlender Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung nach § 34d Abs. 1 S. 1 GewO wettbewerbsrechtlich beanstandete. Weiterlesen…

BGH: Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Dieselskandal für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung und Anwendung europäischen Rechts

Der u.a. für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat hat entschieden, dass dem Erwerber eines mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von Europarecht zustehen.

Der Kl. erwarb am 12.9.2014 einen gebrauchten Audi A4 (km-Stand: 11.303 km) zu einem Kaufpreis von 35.440 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet, der eine unzulässige Abschaltvorrichtung enthält. Der Kl. wirft der bekl. Bundesrepublik Deutschland insbesondere vor, das Kraftfahrbundesamt habe für den hier in Rede stehenden Fahrzeugtyp eine fehlerhafte Typgenehmigung erteilt und Art. 46 der Richtlinie 46/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.9.2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kfz und Kfz-Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Richtlinie 2007/46/EG) unzureichend umgesetzt und kein ausreichendes Sanktionssystem erlassen zu haben. Durch diese Pflichtverletzungen sei er zum Abschluss des Kaufvertrags gebracht worden, den er sonst nicht geschlossen hätte. Die Bekl. sei ihm daher zum Schadensersatz verpflichtet. Weiterlesen…

Happy together – Vom Anwaltsberuf in unserer Zeit

Wer das Glück hatte, bei einer Großkanzlei unterzukommen, hat damit noch lange nicht das Glück, dort auch glücklich zu werden. Das jedenfalls meint der Bewerber um den Posten des Managing Partners bei einer der fünf Magic Circle-Kanzleien, der, wenn er gewählt wird, den Posten eines CHO einführen will, eines „Chief Happiness Officers“. Er hat erkannt, dass der Anwalts-Nachwuchs trotz Einstiegsgehältern von inzwischen bis zu 160.000 englischen Pfund an Stress, Schlaflosigkeit, Burnout und/oder Kontaktarmut leidet. Der Belastung ist zu groß, die Arbeitsintensität nimmt zu und der Zeitdruck ist enorm. Dass die Kanzlei eine genderinklusive Software nutzt, die das diskriminierende he/she durch ein partizipierendes they/them ersetzt, hat da auch nicht wirklich geholfen. So muss also nach dem Willen des famosen Bewerbers ein CHO her, der die jungen Leute bespaßen soll. Wie das gehen könnte, bleibt im Ungefähren. Die Ferien müssten frei von Arbeit bleiben (ein schönes Wortspiel: holidays wären holy days), ansonsten will er „überraschen, erfreuen, träumen“. Durch die Einführung einer Vier-Tage-Woche will er den „glücklichsten und anregendsten Arbeitsplatz der Welt“ schaffen, seine Bewerbung sei an einem „frohen Arbeitsplatz“ entstanden. Wenn das so ist, fragt sich, warum er daran etwas ändern will. Überhaupt sind solche „progressiven“ Ansätze von dem Harvard-Absolventen Vivek Ramaswamy in seinem Buch Woke, Inc: Inside the Social Justice Scam einer zurecht kritischen Analyse unterzogen worden. Wenn Unternehmen – so die These – sich für Wichtigeres als „Profit und Macht“ zu interessieren schienen, geschähe das meist nur, um tatsächlich „von beidem mehr zu erlangen“. Das erste Gebot laute: „Je ruchloser dein Geschäft, desto progressiver musst du erscheinen“. Weiterlesen…